Änderungsantrag I zu Top 6 der Tagesordnung zur Sitzung des Stadtrates am 28.8.2014: Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Grevenbroich

Antrag zur Sitzung des Rates am 28.08.2014

Änderungsantrag I zu Top 6 der Tagesordnung zur Sitzung des Stadtrates am 28.8.2014: Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Grevenbroich

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Kwasny,

die FDP-Fraktion bittet Sie den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung aufzunehmen:

Der Rat beschließt über die einzelnen Punkte der Beschlussempfehlung gesondert abzustimmen und insbesondere über die im dritten Punkt in der Beschlussempfehlung erwähnten Anlagen 3 und 4 getrennt abzustimmen.

Begründung:

Liberale folgen dem Grundsatz nur das zu regeln, was einer expliziten Regelung bedarf. Eine Geschäftsordnung für den Rat ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und für einen geordneten
Verlauf der Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse hilfreich und notwendig. In Folge dessen anerkennt die FDP-Fraktion den Änderungsbedarf der Geschäftsordnung und beabsichtigt dieser nach Beratung auch zuzustimmen.
Die vorgeschlagene „Selbstverpflichtung der Ratsmitglieder zur Nutzung von sozialen Netzwerken während der Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse“ soll als Anlage ergänzt werden. Sie kann zusammenfassend jedoch nicht mehr als ein Appell an „gute Benimmregeln“ für Ratsmitglieder verstanden werden. Die Verwaltung hält selbst fest, dass ein Verbot der Präsenz und der aktiven Nutzung der sozialen Netzwerke durch Ratsmitglieder rechtlich nicht durchsetzbar ist. Dass es vereinzelt Fraktionen im Rat der Stadt gibt, die die Nutzung der sozialen Medien äußerst kritisch sieht, ist bekannt und nicht zu kritisieren. Es obliegt jedem einzelnen Ratsmitglied zu entscheiden, ob und wenn ja, wie es in den sozialen Netzwerken präsent ist und ob die sozialen Netzwerke für die politische Arbeit und Kommunikation jedes
einzelnen Ratsmitgliedes Verwendung finden.
Vergegenwärtigt man sich jedoch, welch kostenintensive Ressourcen innerhalb der Verwaltung
eingesetzt werden, um eine Selbstverpflichtungserklärung zu formulieren, ist zu hinterfragen, ob diese Ressourcen nicht hätten besser eingesetzt werden können.
Die FDP-Fraktion sieht keinen gesonderten Regelungsbedarf zur Nutzung der sozialen Netzwerke und lehnt eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung entsprechend ab.
Gleichwohl möchten wir zum Ausdruck bringen, dass wir stets großen Wert darauf legen, eine politische Auseinandersetzung, auch in den sozialen Netzwerken, argumentativ zu führen. Eine
persönliche Diskreditierung einzelner Personen, Fraktionen oder Gruppierungen lehnen wir ebenso entschieden ab. Da dies jedoch immer im Verantwortungsbereich jedes einzelnen Akteurs liegt und letztlich eine persönliche Stilfrage darstellt, ist eine Selbstverpflichtungserklärung weder notwendig, wirkungsvoll noch zielführend.
Dass entsprechende Gesetze eingehalten werden, ist für die FDP-Fraktion eine schlichte Selbstverständlichkeit.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Schumacher