Anfrage "Ist die Satzung zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer in Grevenbroich verfassungswidrig?"

Anfrage zur Sitzung des Rates am 03.07.2014

Ist die Satzung zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer in Grevenbroich verfassungswidrig?

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Kwasny,

am 15. April 2014 berichtete die Neuß-Grevenbroicher Zeitung (NGZ), dass die in Grevenbroich seit 2012 erhobene Zweitwohnungssteuer nach Meinung des Bundes der Steuerzahler verfassungswidrig sei. Der Bund der Steuerzahler kritisiert darüber hinaus, dass die Stadt Grevenbroich sich nicht an der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes hält.

In Grevenbroich werden nach unserer Satzung die Anmelder von Zweitwohnungen durch den degressiven Steuersatz ungleich behandelt. Dies hat das Bundesverfassungsgericht zum Anlass genommen, eine vergleichbare Satzung in Konstanz im Februar für verfassungswidrig zu erklären.

Die FDP-Fraktion hat eine Erhebung der Zweitwohnungssteuer seit jeher abgelehnt, da es aus unserer Sicht keinen Sinn macht Zweitwohnsitze in Grevenbroich zu besteuern. Dies ist aus monetären Aspekten – wenn überhaupt – nur in großen Universitätsstädten attraktiv. Während die Stadtverwaltung von zusätzlichen Einnahmen von über 100.000 € ausging, sind es in Wahrheit nur etwa 20.000 €, die durch diese Steuer jährlich eingenommen werden.

Darüber hinaus ist die Zweitwohnungssteuer kontraproduktiv, um Grevenbroich auch für Pendler attraktiv zu machen. Auch darauf haben wir bei der entsprechenden Beschlussfassung im Rat hingewiesen.

Wir fragen daher die Stadtverwaltung:

1. Hat die Stadtverwaltung das in der NGZ angesprochene Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Kenntnis genommen?

2. Ist sich die Stadtverwaltung sicher, dass die in unserer Stadt beschlossene Satzung bei einer etwaigen Klage vor Gericht Bestand halten würde?

3. Warum hat die Stadtverwaltung nicht die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes als Grundlage zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer verwendet?

4. Sieht die Stadtverwaltung Handlungsbedarf die Satzung entsprechend zu verändern?

5. Wie viele Mitarbeiter sind in der Stadtverwaltung insgesamt damit beschäftigt, die entsprechenden Steuerbescheide zu erstellen und zu überprüfen, ob die Steuerlast entsprechend gezahlt wurde? (Bitte angeben, welche Kosten in der Stadtverwaltung insgesamt entstehen, um die Steuereinnahmen von jährlich 20.000 € zu generieren.)

6. Wie bewertet die Stadtverwaltung die Effektivität und die Effizienz der Erhebung der Zweitwohnungssteuer seit 2012?

7. Wie hoch schätzt die Stadtverwaltung die Einnahmen und die Kosten zur Erhebung der Zweitwohnsitzsteuer für die nächsten drei Jahre unter Berücksichtigung der allgemeinen Personal- und Sachkosteninflation?

Wir erbitten die Fragen schriftlich in der Sitzung des Rates am 3. Juli 2014 zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Schumacher
Fraktionsvorsitzender