Anfrage "Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen"

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen
Sehr geehrte Frau Vorsitzende Wasen,
ab dem Schuljahr 2026/2027 gibt es bundesweit einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule. Darauf haben sich Bundestag und Bundesrat kürzlich verständigt. Grevenbroich hat bereits heute eine relativ hohe Betreuungsquote im Offenen Ganztag an Grundschulen. Nichtsdestotrotz gibt es immer wieder Wartelisten an Grundschulen. Das zeigt, dass wir mit dem aktuellen Betreuungsangebot den Rechtsanspruch nicht werden decken können.
Auch darf bis 2026 nicht von einer radikal sinkenden Anzahl von Schülerinnen und Schülern im Grundschulalter ausgegangen werden, wenn man sich die aktuellen Geburtenzahlen ansieht.
Doch bei diesem Prozess stehen wir nicht nur vor der Herausforderung, den Rechtsanspruch überhaupt zu erfüllen, sondern die Ganztagsbetreuung personell und konzeptionell auf gute und pädagogisch wertvolle Füße zu stellen. Dazu bedarf es gut ausgebildeter Fachkräfte mit einer langfristigen Perspektive und guten Löhnen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung nachfolgender Fragen:
- Welche Pläne hat die Stadtverwaltung, um dem Rechtanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen bis zum Schuljahr 2026/27 tatsächlich gerecht zu werden?
- Wo sieht die Verwaltung aktuell Engpässe und Probleme?
- Wie wird neben einer hohen Anzahl an Betreuungsplätzen auch eine gute Betreuungsqualität erreicht?
- Was plant die Stadt, um einen erwarteten Fachkräftemangel entgegen zu wirken?
- Welche finanzielle Unterstützung gibt es durch Bund und Land?
Für die Beantwortung o.g. Fragen bedanken wir uns vorab sehr herzlich.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Schumacher
Vorsitzender