Anfrage "Stellplatzablösebeträge"

Stellplatzablösebeträge

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Krützen,

der in Beratung befindliche Entwurf für eine neue Landesbauordnung, der voraussichtlich im Dezember dieses Jahres mit den Stimmen von SPD und Bündnis90/Die Grünen verabschiedet werden wird, sieht vor, dass die Städte und Gemeinden alleine per Satzung festlegen können, ob und wenn ja in welcher Höhe Stellplatzablösebeiträge erhoben werden können.

Anders als in der derzeit gültigen Landesbauordnung des Landes NRW werden keine Angaben mehr von Seiten der Landesregierung gemacht, wofür die generierten Stellplatzablösebeträge von Seiten der Kommune verwendet werden dürfen. Bisher ergibt sich die zulässigen Verwendungsmöglichkeiten aus §51 (6) BauO NRW und ist klar vorgegeben. Davon nimmt die Landesregierung nun unbegründet Abstand und bürdet den Kommunen neue Rechtsunsicherheiten auf (vgl. Landtag NRW Drs.16/12644).

Aus Sicht der Freien Demokraten muss zwingend sichergestellt werden, dass die aus den Stellplatzablösebeiträgen generierten Beträge nicht im Allgemeinen Haushalt der Stadt versickern, sondern ausschließlich zur Verbesserung der Parkplatzsituation oder zur Verbesserung des Öffentlichen Personen Nahverkehrs bzw. für die Entwicklung neuer Mobilitätskonzepte verwendet werden.

Vor diesem Hintergrund, bittet die Fraktion der Freien Demokraten im Rat der Stadt Grevenbroich um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie hoch waren die Einnahmen der Stadt Grevenbroich aus den Stellplatzablösebeträge in den letzten fünf Jahren? (Bitte nach Jahren und in Anzahl der gezahlten Stellplatzablösebeträge sowie in Summe gegliedert angeben.)

2. Zu welchem Zweck sind die generierten Einnahmen in den letzten fünf Jahren konkret verwendet worden? (Bitte detailliert angeben.)

3. Welche Veränderungen beabsichtigt die Stadtverwaltung in der Stellplatzablösesatzung der Stadt Grevenbroich vorzunehmen?

4. Beabsichtigt die Stadt Grevenbroich – auch vor dem Hintergrund zur Schaffung von Rechtssicherheit – die konkrete Zulässigkeit des Verwendungsrahmens der durch die Stellplatzablösesatzung generierten Einnahmen konkret festzuschreiben?

Mit freundlichen Grüßen
Markus Schumacher