Anfrage "Wird Bürgermeister Krützen die Verwaltungsmitarbeiter im Super-Wahljahr 2017 besserstellen als andere ehrenamtliche Wahlhelfer oder behandelt er alle gleich?"
Wird Bürgermeister Krützen die Verwaltungsmitarbeiter im Super-Wahljahr 2017 besserstellen als andere ehrenamtliche Wahlhelfer oder behandelt er alle gleich?
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Krützen,
im kommenden Jahr stehen mit den Wahlen zum 17. Landtag von Nordrhein-Westfalen im Mai und den Wahlen zum 19. Deutschen Bundestag im September gleich zwei wichtige Wahlen an. Das bedeutet, dass auch in Grevenbroich wieder zwei Wahlsonntage geplant und durchgeführt werden müssen.
Die Stadt Grevenbroich greift zur Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs bei der Besetzung der Wahllokale während der Durchführung von Wahlen in sehr großem Umfang auch auf Mitarbeiter der Verwaltung zurück. Für diese Tätigkeit gewährt die Stadtverwaltung den Mitarbeitern neben der Zahlung des sogenannten „Erfrischungsgeldes“ zusätzliche Dienstbefreiungen.
Die Ausübung des Amtes als Wahlhelfer ist für jeden Bürger in Deutschland ein Ehrenamt, jedoch eine staatsbürgerliche Pflicht, die nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden kann. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, die nicht in der Verwaltung beschäftigt sind, leisten ebenso ehrenamtlich durch ihren Einsatz im Wahllokal an einem Wahlsonntag ihren Beitrag zur Durchführung von Wahlen. Sie erhalten jedoch keine weitere Entschädigung durch zusätzliche Dienstbefreiungen ihrer Arbeitgeber.
Auch in anderen Behörden, beispielsweise beim Rhein-Kreis Neuss, werden viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Wahlhelfer bestimmt. Dort wird jedoch neben dem Erfrischungsgeld keine zusätzliche Dienstbefreiung gewährt.
Bereits im November 2014 hat die Fraktion der Freien Demokraten beantragt, die Besserstellung der Verwaltungsbediensteten zu beenden und sie gleich zu behandeln wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger, die als ehrenamtliche Wahlhelfer tätig sind. Die damalige Bürgermeisterin Ursula Kwasny (CDU) lehnte diesen Vorschlag zunächst ab. Im September 2015 befragte die Fraktion der Freien Demokraten die Verwaltung dazu, was die Bürgerinnen und Bürger die Besserstellung der städtischen Mitarbeiter beim Einsatz als Wahlhelfer kostet. Daraufhin wurde mitgeteilt, dass bei den Wahlen zum Bürgermeister und zum Landrat am 13. September insgesamt 460 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz waren. Davon waren 232 Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Für deren Einsatz sind Kosten von 70.424 Euro für die zusätzlichen Dienstbefreiungen der Verwaltungsmitarbeiter entstanden. Bei der erforderlichen Stichwahl am 27. September 2015 waren 471 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz, davon 214 verwaltungsinterne Mitarbeiter, für deren Gewährung von zusätzlichen Dienstbefreiungen Kosten i.H.v. 64.752 Euro entstanden (vgl. Vorlage 396/2015).
Auf die erneute Kritik der FDP-Fraktion reagierte die damalige Bürgermeisterin Ursula Kwasny (CDU) mit der Ankündigung, die Besserstellung der Verwaltungsmitarbeiter bei den nächsten Wahlen im Wahljahr 2017 zu beenden (vgl. Neuß-Grevenbroicher-Zeitung, 24. September 2015). Damit zeigte sich Bürgermeisterin a.D. Ursula Kwasny einsichtig, dass eine Besserstellung der Verwaltungsbediensteten für ihren Einsatz als Wahlhelfer nicht gerechtfertigt ist und im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler beendet werden müsse.
Die Freien Demokraten glauben nach wie vor, dass es den Verwaltungsbediensteten ebenso zumutbar ist, den Einsatz als Wahlhelfer tatsächlich ehrenamtlich zu vollziehen und genau wie die anderen Wahlhelfer auch dafür lediglich ein „Erfrischungsgeld“ zu bekommen.
„An dieser Stelle sei noch abschließend darauf hingewiesen, dass durch diese Vorgehensweise ein großer Stamm von Wahlhelfern in gleicher Zusammensetzung erreicht werden kann. Dies wäre bei einer ehrenamtlichen Verpflichtung nicht der Fall“, beendet die Stadtverwaltung ihre Antwort auf die Anfrage der Freien Demokraten abschließend (vgl. Vorlage 396/2015). Diese Argumentation kann die FDP-Fraktion nicht nachvollziehen. Verwaltungsmitarbeiter können und sollen weiterhin als Wahlhelfer ehrenamtlich eingesetzt werden. Dies ist sogar zu begrüßen, da sie häufig über große Erfahrung dabei verfügen. Lediglich die Besserstellung durch zusätzliche Dienstbefreiungen soll wegfallen. Für die Verwaltungsmitarbeiter gelten dieselben Bedingungen zur Ablehnung des „Ehrenamtes als Wahlhelfer“ wie für alle anderen Bürgerinnen und Bürger auch. Somit kann sehr wohl die gleiche Zusammensetzung erreicht werden, wenn der Bürgermeister dies organisiert und entsprechend anordnet.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:
1. Welche Maßnahmen ergreift die Stadtverwaltung, um die Attraktivität des Einsatzes als Wahlhelferin oder Wahlhelfer insgesamt zu erhöhen und dadurch frühzeitig mehr freiwillige Bürgerinnen und Bürger für den Einsatz als Wahlhelfer bei kommenden Wahlen zu gewinnen?
2. Beabsichtigen Sie, Herr Bürgermeister Krützen, im Rahmen Ihrer Organisationshoheit der Verwaltung der Einsicht ihrer Amtsvorgängerin Ursula Kwasny zu folgen und die Besserstellung der Verwaltungsmitarbeiter ab den nächsten Wahlen im Mai 2017 zu beenden?
3. Falls Frage 2 verneint wird: Welche Gründe rechtfertigen, Ihrer Meinung nach, die Besserstellung der Verwaltungsmitarbeiter beim Einsatz von Wahlhelfern vor dem Hintergrund, dass damit die Motivation der nicht in der Verwaltung tätigen Wahlhelfer geschwächt wird und somit perspektivisch die Rekrutierung ehrenamtlicher Wahlhelfer noch schwerer fallen wird?
4. Wie hoch ist das so genannte Erfrischungsgeld in Grevenbroich im Vergleich zu den anderen Städten und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss?
Mit freundlichen Grüßen
Markus Schumacher