Anfrage "Wirtschaftlichkeit von Parkgebühren auf dem Marktplatz in Wevelinghoven"

Wirtschaftlichkeit von Parkgebühren auf dem Marktplatz in Wevelinghoven

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Krützen,

in der Vorlage 597/2014 – 3 für die Sitzung des Bauausschusses am 07.09.2017 heißt es seitens der Stadtverwaltung auf Seite 4: „Des Weiteren wird für den Marktplatz in Wevelinghoven die Einrichtung einer Parkgebühr empfohlen“.

Zwischenzeitlich wurde seitens des Beigeordneten Florian Herpel in seiner E-Mail vom 28.11.2017 an die Fraktionen klargestellt, dass die Einrichtung einer Parkgebühr für 44 Parkplätze in Frage kommt, während dies für die anderen 166 Parkplätze ausgeschlossen ist.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:

1. Welche jährlichen Einnahmen erhofft sich die Stadtverwaltung durch die Einrichtung einer Parkgebühr für die 44 Stellplätze auf dem Marktplatz in Wevelinghoven?

2. Welche Berechnungsgrundlagen liegen der unter 1. genannten Zahl zu Grunde? Wie viele Verstöße pro Jahr glaubt die Stadt ahnden zu können?

3. Geplant ist laut Vorlage 597/2014 – 3 die Aufstellung von vier Parkscheinautomaten auf dem Marktplatz in Wevelinghoven. Welche einmaligen Kosten entstehen der Stadt durch die Anschaffung und Aufstellung dieser vier Parkscheinautomaten?

4. Welcher laufende Aufwand entsteht der Stadt durch diese Parkscheinautomaten, bspw. für Entleerung und technische Wartung?

5. Verstöße gegen die Parkgebühr können nur durch entsprechenden Einsatz, zum Beispiel durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes geahndet werden. Wie häufig soll eine Kontrolle erfolgen?

6. Glaubt die Stadtverwaltung, dass das unter 5. genannte Kontrollintervall ausreichend ist, um die unter 1. genannten Einnahmen zu generieren?

7. Welcher Zeitaufwand entsteht den Mitarbeitern des Ordnungsamts durch die unter 5. genannten Kontrollen (inklusive Anfahrt, Durchführung der Kontrollen, ggf. Ausstellung von Dokumenten vor Ort und Abfahrt).

8. Welche kalkulatorischen Personalkosten entsprechen dem unter 7. genannten Zeitaufwand?

9. Welcher Zeitaufwand entsteht den Mitarbeitern in der Stadtverwaltung durch die Bearbeitung der Strafzettel (inkl. eventueller Mahnverfahren etc.)?

10. Welche kalkulatorischen Personalkosten entsprechen dem unter 9. genannten Zeitaufwand?

11. Entstehen der Stadt Grevenbroich weitere Kosten im Zusammenhang mit der Erhebung einer Parkgebühr auf dem Marktplatz in Wevelinghoven? Wenn ja, in welcher Höhe?

12. Unter Berücksichtigung der erwarteten jährlichen Einnahmen (1.) sowie des einmaligen Aufwands (3.) und der laufenden jährlichen Aufwands (4., 8., 10. und 11.) – glaubt die Stadt, dass die Einrichtung einer Parkgebühr auf dem Marktplatz in Wevelinghoven wirtschaftlich ist?

13. Hält die Stadtverwaltung vor diesem Hintergrund am Vorhaben der Einrichtung einer Parkgebühr auf dem Marktplatz Wevelinghoven fest?

14. Hält die Verwaltung an alternativen Vorhaben zur Regulierung des Parkens auf dem Marktplatz Wevelinghoven, zum Beispiel im Rahmen einer Parkscheibenregelung, fest? Wenn ja, wie sollte diese ausgestaltet sein?

15. In der Vorlage 597/2014 wird außerdem eine Gebührenerhebung über Parkscheinautomaten auf der Post- & Oberstraße, verbunden mit der Aufstellung von sechs Parkscheinautomaten empfohlen. Hält die Verwaltung an dieser Empfehlung fest? Wenn ja, wie bewertet die Wirtschaftlichkeit dieser Gebührenerhebung?

Mit freundlichen Grüßen
Markus Schumacher
Fraktionsvorsitzender