Antrag "Änderung der Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen"

Änderung der Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Krützen,
die FDP-Ratsfraktion bittet Sie um Aufnahme des Antrages zur nächsten Sitzung des Haupt-, Finanz- und Demografieausschusses:
„Der Haupt-, Finanz- und Demografieausschuss beauftragt die Verwaltung, die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Grevenbroich wieder um die Ausnahmeregelung: `Hiervon ausgenommen sind Kinder, die zum Beginn des Kindergartenjahres in einer Kindergartengruppe aufgenommen werden und vor dem 01.11. des gleichen Jahres das 3. Lebensjahr vollenden. Diese zahlen von Beginn an den Elternbeitrag für Kinder ab 3 Jahren.` zu ergänzen.“
Begründung:
In der Ratssitzung vom 13.07.2018 wurde die o.g. Satzung für U3-Kinder dahingehend angepasst, dass Eltern, deren Kinder im Laufe des Kindergartenjahres das dritte Lebensjahr vollenden, nicht mehr ganzjährig den U3-Beitrag zahlen müssen.
Mit dieser Regelung wurden jedoch auch alle Eltern, deren Kinder im ersten Quartal des Kindergartenjahres ihr drittes Lebensjahr vollenden und eine Kindertageseinrichtung oder –pflege besuchen, U3-beitragspflichtig und dies obwohl ihre Kinder durch den Besuch einer Ü3-Gruppe nicht den Status eines U3-Kindes erhalten, welches z.B. einen deutlich besseren Kind-Betreuer-Schlüssel bedeuten würde.
Aus Sicht der FDP-Fraktion müssen Eltern hier für eine Leistung zahlen, die sie alleine durch die Gruppenstruktur ihres Kindes nicht in Anspruch nehmen. Um als Stadt Grevenbroich als familienfreundlich wahrgenommen zu werden, ist diese Änderung erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Schumacher
Fraktionsvorsitzender