Antrag "Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Grevenbroich"

Antrag zur Sitzung des Stadtrates am 16. September 2010:

Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Grevenbroich

Der Rat der Stadt Grevenbroich beschließt die Verwaltung zu beauftragen, die „Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule (OGS) in der Primarstufe der Schulen der Stadt Grevenbroich“ dahingehend zu ergänzen, dass ein Geschwisterrabatt auch dann gewährt wird wenn das erstgeborene Kind eine überregionale Förderschule besucht.

Begründung:
Die Satzung sieht zur Zeit nur eine Gewährung des „Geschwisterrabattes“ vor, wenn beide Kinder eine OGS in der Stadt Grevenbroich besuchen. Hierbei vollzieht die Stadt Grevenbroich eine Ungleichbehandlung der Eltern, deren erstgeborenes Kind auf Grund einer Behinderung eine überregionale Förderschule besuchen muss. Durch Nichtgewährung des „Geschwisterrabattes“ durch die Stadt Grevenbroich müssen die betroffenen Eltern an beiden Schulen den vollen Beitragssatz entrichten. Beispielsweise ergibt sich beim Rhein-Kreis Neuss als Träger von Förderschulen das Problem nicht, da dessen Satzung bei Geschwisterkindern auch die Gewährung des „Geschwisterrabattes“ vorsieht.
Aus Sicht der FDP-Fraktion ist hier dringender Handlungsbedarf geboten. Den betroffenen Eltern sollte zu den bestehenden gesundheitlichen Sorgen um ihre Kinder zumindest die finanziellen Sorgen genommen werden.