Antrag "Änderung der Verordnung zur Werbung in der Stadt Grevenbroich"
Änderung der Verordnung zur Werbung in der Stadt Grevenbroich
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Krützen,
die FDP-Fraktion bittet Sie den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates zu setzen:
„Der Rat der Stadt Grevenbroich beauftragt die Verwaltung, zur nächsten Ratssitzung eine Vorlage zur Änderung der Verordnung zur Werbung in der Stadt Grevenbroich zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen, die unmissverständlich sicherstellt, dass Parteien, Wählervereinigungen und Einzelpersonen, die vor der zulässigen Frist mit Wahlplakaten werben, eine unmittelbar bußgeldpflichtige Ordnungswidrigkeit begehen.“
Begründung:
Immer wieder plakatieren zumeist die so genannten Volksparteien SPD und CDU vor der regulären Frist. Dies löst immer wieder enorme Verärgerungen bei allen anderen im demokratischen Wettbewerb stehenden Parteien und Wählervereinigungen aus.
Die FDP gewinnt den Eindruck, dass sie sich alleine an die in der Stadt Grevenbroich im Vergleich zu anderen Städten und Gemeinden sehr streng regulierende Verordnung gehalten hat, während sich andere Parteien daran nicht gehalten haben und das Ordnungsamt auch keine entsprechenden Sanktionen gegenüber den zuwiderhandelnden Parteien ausgesprochen hat. Der Rat der Stadt Grevenbroich hat sich schon mehrfach in öffentlicher Sitzung damit auseinandergesetzt. (vgl. zum Beispiel Antrag der FDP-Fraktion zur Sitzung des Rates am 30. August 2012).
Die Bürgerinnen und Bürger können die Verärgerung nur schwerlich nachempfinden, da diese sich häufig insgesamt über die Plakateflut der zur Wahl stehenden Personen und Organisationen gestört fühlen. Da durch diese Art der Wahlwerbung häufig auch nicht einmal versucht wird, politisch inhaltliche Standpunkte zu transportieren ist insgesamt fraglich, welchen Nutzen diese Plakate für die demokratische Willensbildung der Bevölkerung stiften.
Da sich auch der Wahlkampf in einem stetigen Wandel der Wahlkampfinstrumente befindet, schlägt die FDP deshalb vor, dass bei zukünftigen Wahlen nur noch an zentralen Orten innerhalb des Stadtgebietes auf großen stationären Stellwänden geworben werden darf. Dies dämmt die immer weiter ausufernde Wahlplakateflut ein und es besteht für keine zur Wahl stehende Organisation oder Person der Anreiz, ein Bußgeld durch verfrühtes Plakatieren in Kauf zu nehmen.
Es ist nicht davon auszugehen, dass die stationären Großstellflächen bereits zur kommenden Bundestagswahl im September 2017 zum Einsatz kommen werden. Daher ist es umso dringlicher, dass ein für alle Mal klargestellt wird, ab wann Wahlplakate aufgehangen werden dürfen und bei entsprechenden Zuwiderhandlungen Bußgelder fällig werden.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Schumacher