Antrag "Anpassung der Gebühren bei Überschreitung der Leihfristen der Stadtbücherei Grevenbroich"

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Krützen,

die FDP-Ratsfraktion bittet Sie, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Hauptausschusses am 2. Dezember 2021 zu setzen:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen, die Gebühren bei Überschreitung der Leihfrist von genutzten Medien der Stadtbücherei zum 1. Juni 2022 wie folgt anzupassen:

  • Überschreitung der Leihfrist von Medieneinheiten bis 10 Kalendertage, 2 Euro
  • Überschreitung der Leihfrist von Medieneinheiten bis 20 Kalendertage, 5 Euro
  • Überschreitung der Leihfrist von Medieneinheiten bis 30 Kalendertage, 10 Euro
  • Überschreitung der Leihfrist von Medieneinheiten ab dem 31. Kalendertag, 20 Euro

 

Begründung:

Seit vielen Jahren setzt sich die FDP-Ratsfraktion für eine Anpassung der Gebühren bei Überschreitung der Leihfristen der Stadtbücherei ein. Denn statt Gebühren zu erhöhen, die Bürgerinnen und Bürger unausweichlich zu zahlen haben, handelt es sich bei o.g. Gebühren um Gebühren, die niemand zwingend zahlen muss.

Die o.g. Zahlen sind identisch mit den Überziehungsgebühren der Universitäts- und Landesbibliothek der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Es ist dort von einer sozial ausgewogenen Staffelung auszugehen.

In vergangenen Jahren wurden entsprechende Anträge der FDP-Ratsfraktion u.a. mit dem Argument abgelehnt, die Nutzerinnen und Nutzer könnten die entliehenen Medien nur zu Öffnungszeiten der Stadtbücherei zurückgeben. Auch damals konnten wir dieses Argument nicht nachvollziehen. Denn die Medien werden immer unter den bekannten und gegebenen Voraussetzungen entliehen. Ausweislich der Presseberichterstattung werden die Voraussetzungen im kommenden Jahr weiter verbessert. „Ab dem Frühjahr 2022 können Leser Bücher, DVDs, Hörbücher und anderes selbst an zwei Automaten-Terminals verbuchen und sie an einer Bücherklappe rund um die Uhr zurückgeben“ (Neuß-Grevenbroicher-Zeitung, 6. November 2021: Stadtbücherei startet im Frühjahr die Selbstausleihe).

Spätestens dann sind alle Bedenken gegen die Anpassung der Leihfrist ausgeräumt und die Anpassung sollte erfolgen. Eine höhere Verfügbarkeit der Medien bzw. höhere Einnahmen für den städtischen Haushalt sind zu erwarten, ohne das verantwortlich agierende Bürgerinnen und Bürger zusätzlich belastet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Schumacher

Vorsitzender