Antrag "Auswirkungen des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts für die Europawahlen in der Stadt Grevenbroich"

Auswirkungen des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts für die Europawahlen in der Stadt Grevenbroich
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Krützen,
heute hat das Bundesverfassungsgericht auf Initiative eines Eilantrages von u.a. der FDP-Bundestagsfraktion entschieden, dass Menschen mit gerichtlich angeordneter Betreuung erstmals an Wahlen zum Europäischen Parlaments teilnehmen dürfen (Vgl:https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19029.html;jsessionid=175B6D2ECC635E2DAFCE1141…). Die Bundesregierung hatte dies bisher blockiert.
Von diesem Urteil profitieren nach Medienangaben mehr als 80.000 Menschen bundesweit. Diese müssen sich nun an ihre Städte und Gemeinden wenden und sich aktiv ins Wählerverzeichnis eintragen lassen.
Nach unseren Informationen sind die Wahlbenachrichtigungen zu den Wahlen zum Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 bisher noch nicht zugestellt. Ich wäre Ihnen daher sehr dankbar, wenn Sie kurzfristig prüfen würden, ob auch in unserer Stadt Menschen nach der heutigen Entscheidung in Karlsruhe wahlberechtigt sind und diese ggf. direkt mit ins Wählerverzeichnis aufnehmen zu lassen. Sollte dies nicht möglich sein, sollte die Stadt Grevenbroich den evtl. Personenkreis potenzieller Wählerinnen und Wähler aktiv anschreiben und über die Möglichkeit informieren.
Das Ziel muss sein, die größtmögliche Wahlbeteiligung zu erreichen und die Demokratie dadurch zu stärken.
Freundlich bitte ich in jedem Fall darum, dieses Thema auf die Tagesordnung zur nächsten Sitzung des Rates zu setzen und zu o.g. Urteil und seinen Auswirkungen für die Stadt Grevenbroich in der Ratssitzung zu berichten.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Schumacher