Antrag "Bürger auf steuerliche Abzugsfähigkeit der Kosten für die Dichtheitsprüfung aktiv hinweisen"
Antrag zur Sitzung des Rates am 23. April 2015
Bürger auf steuerliche Abzugsfähigkeit der Kosten für die Dichtheitsprüfung aktiv hinweisen
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Kwasny,
die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Grevenbroich bittet Sie, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt Grevenbroich zu setzen:
„Der Rat der Stadt Grevenbroich beauftragt die Verwaltung, die Bürgerinnen und Bürger, die die umstrittene Dichtheitsprüfung unweigerlich vom Rot-Grünen Landesgesetzgeber aufgezwungen bekommen haben, darüber zu informieren, dass die Kosten der Dichtheitsprüfung durch einen Handwerker als steuerbegünstigte Handwerkerleistung bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden können.“
Begründung:
Im Jahr 2013 hat die Rot-Grüne Mehrheit im Düsseldorfer Landtag eine Änderung des Landeswassergesetzes entgegen der Stimmen der FDP beschlossen.
Aufgrund der neuen Landesregelung gibt es in Grevenbroich einen Flickenteppich bei der Dichtheitsprüfung. Dies bedauern wir und haben wir scharf kritisiert. So sind die privaten Abwasseranlagen in Münchrath, Gubisrath, Neukircher Heide, Teilen von Kapellen und Noithausen als Wasserschutzgebiete weiterhin gesetzlich dazu verpflichtet die Dichtheitsprüfung durchführen zu lassen. Alle anderen Gebiete konnte der Rat der Stadt Grevenbroich von der umstrittenen Prüfpflicht befreien. Auf Antrag der FDP-Fraktion vom 14. März 2013 hat der Rat sich dazu entschlossen, die Dichtheitsprüfung nur dort durchzuführen zu lassen, wo dies der Landesgesetzgeber zwingend vorschreibt.
Mit Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2014, Aktenzeichen VI R 1/13) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Dichtheitsprüfung der Abwasserleitung durch einen Handwerker als steuerbegünstigte Handwerkerleistung bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden können und damit einem Bürger Recht zugesprochen.
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Grevenbroich ist der Auffassung, dass wir alle Bürgerinnen und Bürger, die in unserer Stadt die Dichtheitsprüfung zwingend durchführen lassen müssen, über dieses Urteil in Kenntnis setzen müssen. Dadurch gewährleisten wir als bürgerfreundliche Kommune, dass die Bürgerinnen und Bürger wenigstens die Kosten zur verpflichtenden Dichtheitsprüfung steuerlich geltend machen können.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Schumacher
Fraktionsvorsitzender