Antrag "Erstellung eines Inklusionsplanes für die (schulische) Inklusion"

Antrag zur Sitzung des Stadtrates am 23.05.2013:

Erstellung eines Inklusionsplanes für die (schulische) Inklusion

Der Rat beauftragt die Verwaltung, einen Inklusionsplan für die (schulische) Inklusion in Grevenbroich zu erstellen.
Der Inklusionsplan soll die abgestimmte Basis für ein geordnetes, zielgerichtetes und partnerschaftliches Vorgehen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur inklusiven Beschulung zwischen dem Schulträger und unseren Schulen darstellen.

Die dem Schulträgers entstehenden Kosten zur Umsetzung der Inklusion sollen beziffert und deren Verankerung im kommunalen Haushalt abgebildet werden.
Bis zum Vorliegen eines Inklusionsplanes sollen Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung sowie kostenintensive Maßnahmen für den Schulträger zurück gestellt werden.

Begründung:
Durch die Unterzeichnung der UN-Behindertenrechts-konvention (UN-BRK) hat sich die Bundesrepublik Deutschland zur Herstellung eines inklusiven Schulsystems verpflichtet.
In NRW werden derzeit kaum mehr als 20% der behinderten Schüler/innen eines Jahrgangs gemeinsam mit nichtbehinderten Schülern unterrichtet. Der tatsächliche Bedarf wird auf Grund des sich abzeichnenden Wahlverhaltens der Eltern behinderter Schüler/innen jedoch deutlich höher eingeschätzt.

Die Landesregierung NRW beabsichtigt, im Zusammenhang mit dem 9. Schulrechtsänderungs-gesetz einen Rechtsanspruch auf inklusive Beschulung zum Schuljahr 2014/2015 einzuführen.

Allerdings sieht sie sich dabei nicht in der Pflicht, die zusätzlich entstehenden Aufwände für die schulische Inklusion gemäß dem Konnexitätsprinzip auch mit zu finanzieren. Nach ihrer Rechtsauffassung ist die Herstellung barrierefreier Schulgebäude, die Beschaffung behindertengerechter Arbeitsmaterialen, die Finanzierung erhöhter Schülerbeförderungskosten, ebenso wie der Einsatz von Integrationshelfern für Unterricht und Nachmittagsbetreuung, ausschließlich durch die Schulträger zu finanzieren.

Obwohl die Verwaltung der Stadt Grevenbroich, gemeinsam mit der Politik im Rat der Stadt Grevenbroich, bereits beachtliche Leistungen auf dem Gebiet der Inklusion, insbesondere im Bereich der Förderschulen, erbracht hat, ist es aus Sicht der FDP-Fraktion wegen des bisher noch nicht aufgelösten Finanzierungskonfliktes erforderlich, jetzt tätig zu werden um,

• die Weichen für mehr „gemeinsames (inklusives) Lernen“ an unseren Schulen zu stellen
• als Schulträger die lokale Entwicklung über einen abgestimmten Inklusionsplan aktiv zu steuern
• unsere Schulen in den Beratungsprozess eng mit einzubeziehen
• alle Schulen/Schulformen unserer Kommune in diesem Inklusionsplan zu berücksichtigen
• die Schnittstellen mit den Nachbarkommunen und anderen Schulträgern (z.B. Landschaftsverband/private Ersatzschulen) zu definieren, soweit nicht schon eingeleitet
• die Planungen und Umsetzungen an den Vorgaben des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes (nach Verabschiedung) auszurichten
• sämtliche Kosten zur Umsetzung der schulischen Inklusion transparent zu machen und die Realisierungsmöglichkeiten im Rahmen des Kommunalhaushaltes abzubilden.