Antrag "Grevenbroicher Kommunalpolitiker wollen bei sich selbst sparen und lehnen Rot-Grüne Zwangsaufwandsentschädigungen entschieden ab"
Grevenbroicher Kommunalpolitiker wollen bei sich selbst sparen und lehnen Rot-Grüne Zwangsaufwandsentschädigungen entschieden ab
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Krützen,
die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Grevenbroich bittet Sie, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt Grevenbroich zu setzen:
„Der Rat der Stadt Grevenbroich bekräftigt seinen in der letzten Sitzung des Rates durch Änderung der Hauptsatzung dokumentierten Willen, 50.000 Euro einzusparen und von der Möglichkeit nach § 46 GO NRW, auf zusätzliche Aufwandsentschädigungen für Ausschussvorsitzende in allen Ausschüssen des Rates zu verzichten, Gebrauch zu machen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Gespräch mit dem Innenministerium NRW zu suchen und sich die Zulässigkeit des gefassten Ratsbeschlusses bestätigen zu lassen. Über das Ergebnis des Gespräches ist der Rat zu informieren.“
Begründung:
Der Rat der Stadt Grevenbroich hat in seiner letzten Sitzung einstimmig beschlossen, auf alle zusätzlich möglichen Aufwandsentschädigungen nach der Verabschiedung des „Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ zu verzichten. Die Gesetzesbegründung sagt zu Nummer 5 §46: „Durch Satz 2 wird es den Gemeinden zudem freigestellt, in der Hauptsatzung weitere Ausschüsse von der Gewährung einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung auszunehmen. Eine Kostenbegrenzung sollte weiterhin dadurch eingeführt werden, dass „Vielfachvorsitze“ nicht unangemessen honoriert werden“ (Drs. 16/12363 Landtag NRW). Diesem Auftrag ist der Rat vollumfänglich gefolgt und hat alle Ausschüsse davon ausgenommen.
Nach dem Willen der Rot-Grünen Landesregierung soll dies nun nicht möglich sein. Denn ein neuer Erlass des Innenministeriums NRW möchte unsere kostensparende Vorgehensweise nicht tolerieren: „Eine Umkehrung dieses Regel - Ausnahmeverhältnisses, insbesondere dergestalt, in der Hauptsatzung pauschal alle Ausschüsse von der Gewährung der Aufwandsentschädigung auszunehmen, dürfte jedenfalls im Regelfall nicht zulässig sein“ (Aktenzeiuchen 31 -43.02.01/01-3-3574/17(0), Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW, 13. Februar 2017).
Es ist aus Sicht der Freien Demokraten nicht hinzunehmen, dass die Landesregierung uns auf dem Erlasswege zwingen will, das kommunalpolitische Ehrenamt per Zwangsentschädigung in den Verruf zu stellen, sich die Taschen im Ehrenamt vollmachen zu wollen. Denn oftmals haben die Bürger fälschlicherweise den Eindruck, dass die Tätigkeit als Ratsmitglied ein gut bezahlter Politiker-Vollzeitjob sei. Durch diesen Erlass befeuert die Landesregierung diese Diskussion und will die Stadt Grevenbroich letztlich zu höheren Ausgaben zwingen, weitere Aufwandsentschädigungen zu zahlen.
Wenn die Landesregierung auf diesem Erlass besteht, ist die Frage der Konnexität nach Artikel 78 der Landesverfassung zu diskutieren. Wenn wir verpflichtet werden, zusätzliche Aufwandsentschädigungen auf Kosten der Bürger der Stadt Grevenbroich an Ausschussvorsitzende zahlen zu müssen, sollte das Land auch die Kosten dafür übernehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Schumacher