Antrag "Liberale Ladenöffnungszeiten erhalten - Grevenbroich als Erfolgsbeispiel"
Antrag zur Sitzung des Stadtrates am 01. März 2012
Liberale Ladenöffnungszeiten erhalten - Grevenbroich als Erfolgsbeispiel
Der Rat der Stadt Grevenbroich stellt fest und beschließt:
1. Die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten aus dem Jahr 2006 hat sich in Grevenbroich bewährt.
2. Sowohl die flexiblen Öffnungsmöglichkeiten an Werktagen, als auch die Ausnahmeregelungen für den Verkauf von Waren an Sonn- und Feiertagen, ermöglichen unserem Einzelhandel bessere Chancen im Wettbewerb.
3. Die Bürgerinnen und Bürger schätzen die liberalen Öffnungszeiten. Sie entsprechen den Bedürfnissen der Verbraucher und ermöglichen mehr Flexibilität. Denn sowohl das Freizeitverhalten als auch die Arbeitsbedingungen der Bürger haben sich verändert.
4. Der Rat der Stadt Grevenbroich appelliert an den Landtag und die Landesregierung, das bestehende Ladenöffnungsgesetz in seiner jetzigen Form beizubehalten und nicht durch unsinnige und überflüssige Einschränkungen zu einem Ladenschlussgesetz zu machen. Einzelhändler und Verbraucher können und wollen selbst entscheiden, wann sie einkaufen gehen beziehungsweise ihre Geschäfte öffnen möchten.
Begründung:
Im November 2006 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) beschlossen und damit eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten ermöglicht. Die Verbraucher und Einzelhändler können seitdem selbst entscheiden, wann sie einkaufen beziehungsweise verkaufen wollen.
Nach § 4 LÖG können Einzelhändler in Nordrhein-Westfalen selbst entscheiden, wann sie ihr Geschäft von Montag bis Samstag öffnen. An Sonn- und Feiertagen müssen die Geschäfte - bis auf Bäckereien und Blumenläden - grundsätzlich geschlossen bleiben. Lediglich an vier Sonntagen dürfen die Geschäfte ab 13:00 Uhr bis zu fünf Stunden offen sein.
Von 2007 bis 2011 sind im Einzelhandel NRW rund 38 600 Stellen geschaffen worden. Zwei Drittel sind sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze. Es wird niemand gezwungen, spät abends zu arbeiten.
Ein Evaluierungsbericht der Landesregierung bestätigt, dass Bürger und Einzelhändler die bestehenden liberalen Ladenöffnungszeiten unverändert beibehalten wollen. Auch bei einer Expertenanhörung im Landtag haben die kommunalen Spitzenverbände, die Verbraucherzentrale, der Einzelhandel, die Wirtschaftsverbände und der Tourismusverband NRW eindringlich davor gewarnt, die Ladenöffnungszeiten in Nordrhein-Westfalen wieder zu beschneiden und den Menschen vorzuschreiben, wann sie einkaufen dürfen.
Dennoch will die rot-grüne Landesregierung das Ladenöffnungsgesetz erheblich einschränken und ein Ladenschlussgesetz umsetzen. Die FDP-Ratsfraktion sieht in diesen Plänen von SPD und Grünen eine Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden.
Grevenbroich ist ein Erfolgsbeispiel für die Funktionsfähigkeit der derzeitigen Ladenöffnungsregelungen. Lediglich ein Supermarkt, der nahe dem Stadtzentrum, „Am Hammerwerk“, angesiedelt ist, öffnet ganzjährig durchgehend bis 0.00 Uhr. Alle anderen Geschäfte reagieren auf die Bedürfnisse der Nachfrager und schließen ent-sprechend früher. Weder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch Unternehmer haben sich über die jetzigen Regelungen beschwert. Es zeigt sich somit abschließend, dass wir keinen Handlungsbedarf erkennen können, eine Neuregelung zu diskutieren oder gar herbeizuführen.