Antrag "Liberalisierung des Einzelhandelsstandortes"
Antrag zur Sitzung des Finanzausschusses am 14. November 2013:
Liberalisierung des Einzelhandelsstandortes
Der Finanzausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, die Ansiedlung von „innenstadtrelevanten“ Angeboten zukünftig auch außerhalb der Innenstadt zuzulassen, wenn für deren Ansiedlung in der Innenstadt keine Flächen zur Verfügung stehen.
Begründung:
Das Einzelhandelsstandortgutachten schützt in seinen Auswirkungen die Geschäfte, die der so genannten Innenstadt angehören. Als Innenstadt wird der Bereich definiert, der durch die Strecken der Bundesbahn (Grevenbroich-Köln) begrenzt wird. In der Vergangenheit hat es Ansiedlungswünsche gegeben, die dem Einzelhandelsstandortgutachten nach innenstadtrelevant waren, für die jedoch in der so genannten Innenstadt keine Flächen zu Verfügung gestellt werden konnten. Weil jedoch die Mehrheit des Rates sich kompromisslos an das Einzelhandelsstandortgutachten gebunden fühlt, wurde diesen Ansiedlungswilligen verweigert, sich außerhalb der so genannten Innenstadt niederzulassen. Diese wanderten in die Nachbarkommunen ab. Damit wurde der Stadt Grevenbroich nicht nur ein nicht zu beziffernder Einnahmeverlust, sondern auch ein Standort- gleich Imageschaden zugefügt.
Dass es ein Einzelhandelsstandortgutachten gibt, wird von der FDP-Fraktion, unter diesen Vorzeichen, nur als bedingt nützlich angesehen. Es darf auf keinen Fall mehr dazu führen, wie in der Vergangenheit mehrfach erfahren, dass potentielle Steuerzahler in ihrer Absicht sich hier niederzulassen, abgewiesen werden.
In der Regel haben Ansiedlungswillige für sich bereits eine Standortanalyse vorgenommen und festgestellt, dass ihr Angebot in der Stadt Grevenbroich noch nicht vorhanden ist und eine Fläche für sie dort nicht zur Verfügung steht.
Nach Auffassung der FDP-Fraktion ist es richtiger, dem Ansiedlungswunsch eines Bewerbers auch dann zuzustimmen, wenn im Innenstadtbereich keine Fläche oder Räumlichkeit angeboten werden kann.