Antrag "Mögliche Perspektiven für die Schrebergärten an der Feilenhauerstraße aufzeigen: Moratorium"

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Krützen,

die FDP-Fraktion bittet Sie, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates bzw. nächsten Sitzung des im Landschafts- und Umweltausschuss aufzunehmen: 

Beschlussempfehlung:

„Der Rat möge zur o.g. Beschlussempfehlung folgende Ergänzung, bzw. Änderung beschließen:

  • Die Kündigungsfrist wird im Rahmen eines Moratoriums auf den 31. Oktober 2021 verlängert.
  • Alternativ zur kompletten Umgestaltung der Schrebergärten Feilenhauerstraße in eine Blumenwiese ist ein bis zum 31.10.2021 vorgelegtes Konzept eines bis dahin sich gegründeten Kleingartenvereins e.V. zum teilweisen Erhalt der Kleingärten auf diesem Areal zu prüfen.“

Begründung: 

Die Stadtbetriebe Grevenbroich haben den Pächterinnen und Pächtern der gegenwärtig noch bestehenden Schrebergartenanlage an der Feilenhauerstraße (ca. 30 Parzellen) fristgerecht am 19. November 2019 zum 31. Oktober 2020 gekündigt und sie dabei gleichzeitig aufgefordert, alle Festbauten und Hecken rückzubauen, bzw. zu entfernen.

Diese Vorlage 445/2019 „Umgestaltung Schrebergärten Feilenhauerstraße in Blumenwiese“ wurde im Landschafts—und Pflegeausschuss am 27.11.2019 aufgrund von Beratungsbedarf von der Tagesordnung genommen. Dies geschah vermutlich wegen der großen Unruhe, Besorgnis und Enttäuschung bei den derzeitigen Pächterinnen und Pächtern. Diese haben sich hilfesuchend u.a. auch an unsere Fraktion gewandt. In einem Lokaltermin konnte sich unser Fraktionsmitglied RH Dr. Peter Cremerius ein Bild vom Zustand der Anlage machen. Die FDP Ratsfraktion kommt abschließend zu dem Resultat, dass die Anlage sich weitestgehend in einem sehr ungepflegten, teils verwahrlosten und somit sich in einem unansehnlichen Zustand befindet. Die Entscheidung, die Pachtverhältnisse zu kündigen und eine neue attraktive Neugestaltung dieses Areal in eine Blumenwiese zu planen, ist im Sinne des Allgemeinwohls prinzipiell durchaus richtig.

Dennoch sollten interessierten und engagierten  Bürgerinnen und Bürgern, die in Mietswohnungen ohne Gärten leben, die Möglichkeit gegeben werden, sich ein Refugium im Grünen schaffen zu können, allerdings in einer streng geregelten Gestaltungsweise, die sich optisch und ökologisch gut in das im Naturschutzgebiet gelegene Areale einfügt. Einige derzeitige Pächter stehen einem neuen Konzept offen gegenüber und sind bereit,

  • einen Verein e.V. mit verantwortlichem Vorstand und strenger Satzung zur Nutzung, Gestaltung und Außendarstellung von Kleingärten zu gründen,
  • zum Beispiel mit dem Ziel: Anbau von Vorzeige- und Themengärten wie Kräutergärten, Naturgärten, Steingärten, Biotope, Blumenwiese, Installation von Bienenstöcken usw.,
  • Verzicht auf Sichtschutzzäune, Anlage von Wegen, Öffnung der Gärten für die Öffentlichkeit an mehreren Tagen im Jahr,
  • keine Betonbauten, nur kleine Gartenholzhütten,
  • Austausch mit dem Schrebergartenverein Gustorf,
  • eingeschränkte Party- und Grillzeiten,
  • Anhebung der Pachtgebühren (z.b. 50 Euro/Monat),
  • Vorlage eines Konzeptes mit Vereinsgründung bis zum 31. Oktober 2021.
  • Danach folgt eine endgültige Beschlussfassung mit einer Bewährungsphase von 3 Jahren.

Das zur Verfügung stehende Areal sollte allerdings in kleinere Parzellen aufgeteilt werden. Ein Streifen parallel zur Erft könnte als Verweilzone für Spaziergänger und Fahrradfahrer gestaltet werden. Grundstücke außerhalb des Naturschutzgebietes können ggf. als Baugrundstück zum Kauf angeboten werden.

Solch ein Konzept, mitgetragen von der Eigenverantwortung und dem Engagement der Pächter führt nach unserer Ansicht zu einer Bereicherung auf sozialem, ökologischem und finanziellem Sektor für die Allgemeinheit und hat eine Chance verdient.

Aufgrund der aktuellen epidemischen Lage wird ein Moratorium vorgeschlagen, d.h. die Kündigungsfrist, bzw. Rückbaufrist in den Schrebergärten auf den 31. Oktober 2021 zu verlegen, damit ausreichend Planungszeit für die Gründung eines Gartenbauvereins, die ja einige Versammlungen voraussetzt, gegeben ist.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Schumacher

Fraktionsvorsitzender