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Antrag "Prüfpflicht der Dichtheitsprüfung außerhalb von Wasserschutzgebieten aussetzen"

Antrag zur Sitzung des Stadtrates am 14.03.2013:

Prüfpflicht der Dichtheitsprüfung außerhalb von Wasserschutzgebieten aussetzen

Der Rat der Stadt Grevenbroich beauftragt die Verwaltung, die Prüfpflicht der Dichtheitsprüfung außerhalb von Wasserschutzgebieten auszusetzen.



Begründung:


Der Landtag hat mit den Stimmen der rot-grünen Regierungsfraktionen eine Änderung des Landeswassergesetzes verabschiedet. Aufgrund der neuen Landesregelung wird es in Grevenbroich einen Flickenteppich in der Dichtheitsprüfung geben. Dies bedauern wir. So sind die privaten Abwasseranlagen in Münchrath, Gubisrath, Neukircher Heide, Teilen von Kapellen und Noithausen als Wasserschutzgebiete weiterhin gesetzlich dazu verpflichtet die Dichtheitsprüfung durchführen zu lassen. Die Hoheit zur Durchführung der flächendeckenden Prüfpflicht auf Dichtheit der privaten Abwasseranlagen in anderen Gebieten hat Rot/Grün den Städte- und Gemeinderäten zugewiesen. Die FDP-Fraktion stellt die Dichtheitsprüfung, insbesondere aufgrund der Expertenanhörung im Landtag, weiterhin grundsätzlich in Frage. Deshalb wollen wir die Bürger vor den Kosten der Dichtheitsprüfung bewahren, denen wir dies aus landesgesetzlicher Sicht ermöglichen können.