Antrag "Reduktion der Personalkosten durch Erhöhung der Führungsspanne in der Verwaltung der Stadt Grevenbroich"
Reduktion der Personalkosten durch Erhöhung der Führungsspanne in der Verwaltung der Stadt Grevenbroich
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Krützen,
die FDP-Fraktion bittet Sie den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Haupt-, Finanz-, und Demografieausschusses zu setzen:
„Der Rat fordert den Bürgermeister auf, eine Dienstvorschrift zu erlassen, die vorsieht, Nachbesetzungen von freien Fachdienstleiter-Stellen nur dann vorzunehmen, wenn eine Führungsspanne von mindestens acht Personen eingehalten wird. Sollte diese Voraussetzung nicht erfüllt sein, so soll die Stelle des Fachdienstleiters durch Zusammenlegungen von Fachdiensten eingespart werden.“
Begründung:
In der Verwaltung der Stadt Grevenbroich gibt es viele Fachdienste, in denen dem Fachdienstleiter nur wenige Mitarbeiter direkt unterstellt sind. Die FDP-Fraktion ist der Meinung, dass einem Fachdienstleister zugemutet werden kann, mindestens acht Personen direkt zu führen. In der freien Wirtschaft sind die Führungsspannen meist noch viel höher.
Die beantragte Regelung löst keinen direkten Handlungsbedarf aus, sondern greift nur dann, wenn Stellen von Fachdienstleistern, beispielsweise aufgrund der Beendigung der Arbeitsverhältnisses oder im Zuge einer internen Neubesetzung, frei werden. In diesem Fall soll eine Nachbesetzung nur dann vorgenommen werden, wenn dem Leiter des betroffenen Fachbereichs mindestens 8 Personen unterstellt sind. Sollte dies nicht gegeben sein, so ist die entsprechende Stelle zu streichen.
Durch diese Maßnahme werden sowohl die Stellen im Stellenplan als auch die entsprechenden Personalkosten eingespart. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Führungskräfte im Gehaltsgefüge meist vergleichsweise hoch eingruppiert sind, sehen wir an dieser Stelle ein großes Einsparpotenzial.
Da solch eine Maßnahme nicht vom Rat beschlossen werden kann, sondern in der Gestaltungshoheit des Bürgermeisters liegt, müssen wir uns darauf beschränken, den Bürgermeister aufzufordern, eine entsprechende Dienstvorschrift zu erlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Schumacher