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Antrag "Satzungsänderung zur Erhebung der Kindergartenbeiträge - Beitragszahlung U3 -"

Antrag zur nächsten Sitzung des Stadtrates

Satzungsänderung zur Erhebung der Kindergartenbeiträge - Beitragszahlung U3 -

Der Rat der Stadt Grevenbroich beauftragt die Verwaltung, die Satzung zur Erhebung der Kindergartenbeiträge für U3-Kinder dahingehend zu ändern, dass Kinder die im laufenden Kindergartenjahr das 3. Lebensjahr vollenden, ab dem auf den Geburtstag folgenden Monat in die Gruppe der Ü3-Kindergartenkinder eingruppiert werden. Der Kindergartenbeitrag der Eltern ist ab diesem Monat den Satzungsbeiträgen entsprechend anzupassen.





Zur Begründung:

Viele Eltern wählen die U3-Betreuung, weil ihr Kind im Laufe des Kindergartenjahres das 3. Lebensjahr vollenden, für sie damit auch die Elternzeit endet und sie ihre Berufstätigkeit wieder aufnehmen müssen.

Die Vergütung für den U3-Kindergartenplatz wird in Grevenbroich jedoch für das ganze Kindergartenjahr erhoben und den Eltern die zuviel bezahlte Beitragssumme im nächsten Kindergartenjahr zurückerstattet.

Heutzutage ist es möglich die EDV so zu konzeptionieren, dass taggenau abgerechnet werden kann. Die Eltern müssen aus Sicht der FDP-Fraktion nicht bis zu maximal 11 Monaten einen Beitrag bezahlen, der ihnen später zurückerstattet wird.

Es ist für die FDP-Fraktion nicht nachvollziehbar, warum Eltern für das ganze Jahr den teueren U3-Beitrag leisten sollen, obwohl ihr Kind nicht mehr die Betreuung eines U3-Kindes benötigt und auch nicht erhält.

Es entspricht außerdem dem Prinzip der Haushaltsklarheit und –wahrheit, dass in dieser Form verfahren wird. Nach dem NKF dürfen keine Hauhaltseinnahmereste gebildet werden. Diese fallen jedoch bei der bisher verfolgten Abrechnung an.