Antrag "Schützenvereine vorausschauend und problemlösungsorientiert aktiv begleiten"

Schützenvereine vorausschauend und problemlösungsorientiert aktiv begleiten

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Krützen,

die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Grevenbroich bittet Sie, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt Grevenbroich zu setzen:

„Der Rat der Stadt Grevenbroich bekennt sich eindeutig zum heimischen Sommerbrauchtum und setzt sich nachdrücklich dafür ein, dass die Bruderschaften und Schützenvereine die volle Unterstützung bei der Planung, Durchführung und Kontrolle ihrer öffentlichen Aktivitäten im Sinne eines lösungsorientierten Ansatzes zum Erhalt der Brauchtumsaktivitäten durch die Stadtverwaltung erfahren. Zu diesem Zweck beauftragt der Rat den Bürgermeister, das Gespräch mit dem Führungspersonal der Fachverwaltungen zu suchen und dabei dafür Sorge zu tragen, dass die Verwaltung zukünftig serviceorientierter agiert und die Vereine risikovermeidend unterstützt und auf eventuell erforderliche nachzureichende Beantragungen aktiv hinweist.“

Begründung:

Am vergangenen Wochenende fand das traditionelle Schützenfest im Stadtteil Orken statt. Dazu gehört seit Jahrzehnten auch das Wecken mit Marschmusik durch das heimische Tambourcorps in den frühen Sonntagmorgenstunden. Aufgrund eines vereinzelten Bürgeranrufs wegen der Störung der nächtlichen Ruhe rückte die Polizei aus und untersagte das Wecken der Musiker. Dies sorgte für große Verärgerung im Musikverein, Schützenverein und weiten Teilen der Bevölkerung. Kurze Zeit später erklärte die Polizei, dass es eine im Lärmimmissionsschutzgesetz NRW geregelte Sondergenehmigungsmöglichkeit für solche Veranstaltungen gebe, um von der gesetzlich geregelten nächtlichen Ruhe abweichen zu dürfen. Die Polizei bedauerte öffentlich, dass das Verbot ihrer Ansicht nach zu unrecht ausgesprochen worden sei, da der Verein den Regimentsbefehl, in dem das Wecken um 5h explizit erwähnt wird, durch die Stadtverwaltung genehmigt vorläge und die im Dienst befindlichen Streifenpolizisten darüber nicht in Kenntnis waren (vgl. NGZ, 25. Juli 2016). Heute spricht sich der Bürgermeister in der Presse in zutreffender Weise dafür aus, dass es sich beim Wecken um einen traditionellen Vorgang des Sommerbrauchtums handelt und es gilt, dieses zu erhalten. Sein Dezernent Claus Ropertz erklärt jedoch im gleichen Artikel im Detail, dass explizit keine Genehmigung für das Wecken durch die Verwaltung vorläge: „Die Beamten haben insofern nicht falsch gehandelt, als sie das Musikmachen vor 6 Uhr untersagten“ (NGZ, 26. Juli 2016). Weiter führt er aus, dass die Schützenvereine zwar ihre Regimentsbefehle bei der Stadtverwaltung einreichen und diese von der Verwaltung als entsprechender Antrag verstanden würden. „Darin geht es für uns ausschließlich um die verkehrssichernden Maßnahmen, die mit den Brauchtumsveranstaltungen verbunden sind“ (NGZ, 27. Juli 2016), so Dezernent Claus Ropertz weiter. Abschließend verweist er darauf, dass die Uhrzeit 5 Uhr zwar im vorliegenden Regimentsbefehl Bestandteil ist, doch die Stadtverwaltung generell wie folgt vorgeht: „Wenn sie {die Ausnahmeregelung nach §9 (3) Lärmimmissionsschutzgesetz NRW a.d.V} nicht ausdrücklich beantragt wird, erteilen wir für diese frühe Veranstaltung keine Sondergenehmigung“ (NGZ, 27. Juli 2016).

Die Fraktion der Freien Demokraten erwartet von einer serviceorientierten Verwaltung, dass diese die Vereine bei der Beantragung von öffentlichen Veranstaltungen vorausschauend und unterstützend begleitet und nicht sehendes Auges hinnimmt, dass die Vereine eine erforderliche Sondergenehmigung nicht explizit in der Verwaltung beantragen, wohlwissend das die Veranstaltung traditionell um 5 Uhr am Schützenfestsonntag stattfindet. Die Organisatoren der Vereine machen diese oft als lästig empfundenen und zeitaufreibenden Verwaltungsbeantragungen, die zweifellos notwendig sind, ehrenamtlich und nach bestem Wissen und Gewissen. Die Verwaltung hat umgekehrt die Vereine nach bestem Wissen und Gewissen im Sinne des Brauchtums zu unterstützen. Dies wurde offensichtlich von der Fachverwaltung nicht getan.

Überdies bezweifelt die Fraktion der Freien Demokraten, dass es sich bei einer evtl. rechtlichen Überprüfung durch die Vereine bei den Gerichten nicht doch um eine implizite Sondergenehmigung handelt, wenn der Regimentsbefehl in Gänze von der Stadt Grevenbroich genehmigt wurde. Denn dort wurde auf den Programmpunkt explizit hingewiesen.

Abschließend ist dieser enttäuschende Vorgang, der die Stadt Grevenbroich insgesamt auch in überregionalen Medien in ein schlechtes Licht rückt, ein erneutes Beispiel dafür, dass Teile der Stadtverwaltung beim grundsätzlichen Servicegedanken noch Optimierungspotenzial haben und beim aktiven Kommunikationsmanagement Handlungsbedarf besteht.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Schumacher