Antrag "Service der Ausländerbehörde durch den Rhein-Kreis Neuss in der Stadt Grevenbroich dauerhaft erhalten"

Antrag zur Sitzung des Stadtrates am 23.05.2013:

Service der Ausländerbehörde durch den Rhein-Kreis Neuss in der Stadt Grevenbroich dauerhaft erhalten

Beschlussempfehlung:

a) Der Rat beschließt die Abgabe der Aufgaben der Ausländerbehörde sowie der Aufgaben nach dem Einbürgerungs- und Staatsangehörig-keitsrecht.

b) Die Bürgermeisterin wird beauftragt, eine entsprechende öffentlich rechtliche Vereinbarung mit dem Rhein-Kreis Neuss vorzubereiten und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
Der Rat fordert dabei die Bürgermeisterin mit Nachdruck auf, dass diese Vereinbarung explizit beinhaltet, dass der Service der Ausländerbehörde dauerhaft, mindestens jedoch für die nächsten 15 Jahre, innerhalb des Gebietes der Stadt Grevenbroich durch den Rhein-Kreis Neuss vorgehalten wird.

Begründung:

Die FDP-Fraktion hat sich seit dem Aufkommen der Diskussion einer eventuellen Übertragung des Ausländeramtes an den Rhein-Kreis Neuss immer dafür eingesetzt, dass der Service für die Bürgerinnen und Bürger bei der Stadt Grevenbroich erhalten bleibt.

Wenn die Stadtverwaltung jedoch nicht mehr gewährleisten kann, dass die gesetzlichen Aufgaben durch sie ordnungsgemäß durchgeführt werden können, ist die Übertragung der Aufgaben an den Rhein-Kreis Neuss folgerichtig, um eventuellen Schaden von der Stadt abzuwenden.

Die FDP-Fraktion möchte mit dem hier vorgelegten, weitergehenden, Änderungsantrag erreichen, dass

1.) die Details der zu erarbeitenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung dem Rat als demokratisch legitimiertem Gremium der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Grevenbroich, zur Entscheidung vorgelegt wird und

2.) sichergestellt wird, dass der Service durch den Rhein-Kreis Neuss dabei dauerhaft innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Grevenbroich angeboten wird.