Antrag "Spezifische zulässige Verwendungszwecke der Stellplatzablösebeiträge durch die anstehende Novellierung der Stellplatzablösesatzung der Stadt Grevenbroich verankern und Rechtssicherheit erhöhen"

Spezifische zulässige Verwendungszwecke der Stellplatzablösebeiträge durch die anstehende Novellierung der Stellplatzablösesatzung der Stadt Grevenbroich verankern und Rechtssicherheit erhöhen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Krützen,

die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Grevenbroich bittet Sie, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen:

„Der Rat der Stadt Grevenbroich beauftragt die Verwaltung,

1.) Vorschläge zu entwickeln, wofür die durch die Stellplatzablösesatzung der Stadt Grevenbroich zukünftig generierten Einnahmen konkret verwendet werden dürfen sowie
2.) diese dem Rat zur Diskussion vorzulegen und nach entsprechender Beschlussfassung,
3.) diese Vorschläge bei der Erarbeitung einer neuen Stellplatzablösesatzung konkret zu berücksichtigen und dort entsprechend festzuschreiben.“

Begründung:

Es ist zu begrüßen, dass die Stadtverwaltung Grevenbroich grundsätzlich an einer Stellplatzsatzung festhalten möchte (vgl. Vorlage 502/2016 als Antwort auf die FDP Anfrage Nr. 304/16). Wir Freie Demokraten bedauern außerordentlich, dass die rot-grüne Landesregierung seit der Novelle der Landesbauordnung im Dezember 2016 auf eine generelle Herstellungspflicht verzichtet und auch für die zulässigen Verwendungszwecke dieser Einnahmen durch Streichung des § 51 (6) BauO alt keinerlei Vorgaben mehr macht.

Dadurch kommt es zu rechtlichen Unwägbarkeiten, die hätten vermieden werden können, wenn die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW entsprechende Klarstellungen weiterhin im Gesetz verankert hätten. Damit wären sie auch der mehrfachen Aufforderung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW (Vgl. z.B. Stellungnahme 16/4016 Landtag NRW) und den Forderungen der Fraktionen von FDP und CDU im Landtag NRW nachgekommen (vgl. Drs. 16/13784, S.3 f. Landtag NRW). Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW hatte im Gesetzgebungsverfahren unmissverständlich auf die drohende, schlechte Gesetzgebung der rot-grünen Landesregierung hingewiesen: „Durch den völligen Verzicht auf derartige Vorgaben droht eine Verschlechterung gegenüber der derzeitigen Rechtslage. Zudem stellt die Erhebung von Stellplatzablösebeträgen eine zweckgebundene Sonderabgabe dar, deren Grenzen vom Bundesverfassungsgericht eng gesteckt wurden. Es bestehen erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit von Stellplatzablösebeträgen, falls die bisherigen Voraussetzungen für eine gruppennützige Verwendung entfallen. Es ist den kommunalen Behörden weder als Satzungsgeber noch als Bauaufsicht zumutbar, das hiermit verbundene Risiko zu tragen“ (Stellungnahme 16/4016 Landtag NRW).

Da SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW sich davon unbeirrt zeigten und die Landesbauordnung ohne entsprechende Passagen verabschiedete, tragen die Kommunen jetzt dieses Risiko und es ist die Aufgabe der Städte und Gemeinden möglichst rechtssichere Satzungen zu verabschieden, sodass diese Satzungen auch den hohen rechtlichen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes standhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Schumacher