Antrag "Stärkung des Ehrenamtes/ Zusatzrente für angehörige der freiwilligen Feuerwehr"
Antrag zur Sitzung des Hauptausschusses am 08.11.2007
Stärkung des Ehrenamtes/ Zusatzrente für angehörige der freiwilligen Feuerwehr
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Prümm,
die FDP-Fraktion bittet Sie, diesen Antrag auf die Tagesordnung der nächsten HA-Sitzung zu setzen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob das „Hürther Modell“ – ein kommunales Entschädigungsmodell auf Rentenbasis für Angehörige der freiwilligen Feuerwehr – auch in Grevenbroich umgesetzt werden kann.
Die FDP-Fraktion bittet darum, dazu nähere Informationen einzuholen und die auf Grevenbroich bezogenen Kosten zu ermitteln, die mit einer Umsetzung des Modells in der Stadt Grevenbroich verbunden wären.
Über das Ergebnis bitten wir in einer der nächsten Sitzungen des HA oder des Rates zu berichten.
Begründung:
Die ehrenamtlichen Angehörigen der städtischen Feuerwehr bilden eine wesentliche Komponente zur Sicherstellung der gesetzlichen Feuerschutz- und Hilfeleistungsaufgaben. Damit sind nicht nur finanzielle Einsparungen verbunden; vielmehr ermöglichen sie die Abwicklung personalintensiver Schadensereignisse sowie die Wahrnehmung von Brandsicherheitswachen bei gesellschaftlichen Anlässen.
Die Situation der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen an den jeweiligen Arbeitsplätzen ist indes im Laufe der vergangenen Jahre aus vielfachen Gründen schwieriger geworden.
Der Gesetzgeber stellt das Feuerwehrengagement zwar unter einen besonderen Schutz, dennoch weist das Verständnis und die Toleranz gegenüber diesen Tätigkeiten eine stark rückläufige Tendenz auf.
Da andererseits jedoch nach dem § 1 FSHG (Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz)
„ …..eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr“ vorzuhalten ist, sind besondere Anstrengungen erforderlich, um das ehrenamtliche Engagement langfristig erhalten zu können.
Z. Z. sind 232 Feuerwehrangehörige bei der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Grevenbroich.
Dies sind schon mehr als 2004 bei der Aufstellung des Brandschutzbedarfsplans. In diesem ist festgestellt worden, dass die damalige Ist-Stärke von 210 auf die Soll-Stärke von 292 aufgestockt werden müsste. Es gilt also z. Z. noch ein Minus von 60 Kräften auszugleichen.
Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Hürth ein „kommunales Entschädigungsmodell auf Rentenbasis“ für die ehrenamtlichen Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr eingeführt. Die daraus resultierenden Kosten belaufen sich nach Informationen der FDP-Fraktion aus der Stadt Hürth dort auf ca. 50.000,00 Euro pro Jahr.
Die Stadt zahlt nach dem „Hürther Modell“ für jede Einsatzstunde 7,50 € in die Rentenkasse ein, eine Übungsstunde wird mit 1,50 € sowie eine Lehrgangsstunde mit 1,00 € angerechnet. Dazu kommt ein monatlicher Sockelbetrag von 15,00 € für diejenigen Mitglieder, die mindestens an einem Viertel der Übungen und Einsätze teilgenommen haben.
Die Rentenhöhe orientiert sich an der individuellen Einsatzfreude des Mitgliedes der freiwilligen Feuerwehr.
Danach erhalten die ehrenamtlichen Wehrleute mit 60 Jahren eine garantierte Rente von ca. 120,00 € zuzüglich anfallender Überschussanteile bei etwa 25 Jahren Zugehörigkeit zur freiwilligen Feuerwehr, wenn sie auf etwa 270 Einsatz- Übungs- und Lehrgangsstunden im Jahr kommen. Die Ansprüche können aber auch kapitalisiert ausgezahlt werden, so dass eine Summe unter gleichen Bedingungen von etwa 30.000,00 € ausgezahlt würde.
Verlässt ein Mitglied der freiwilligen Feuerwehr vor Eintritt des Rentenzeitpunktes seine Wehr, so erlöschen seine gesamten Ansprüche. Diese werden dann auf die übrigen Wehrleute übertragen. Tritt vor Erreichen der Altersgrenze der Tod eines freiwilligen Wehrmitgliedes ein, erhalten die Angehörigen eine Verssicherungssumme.
Neben der Verwirklichung dieses Modells bei der freiwilligen Feuerwehr Hürth wird dessen Einführung inzwischen in mehreren Kommunen geprüft.
Die FDP-Fraktion ist der Überzeugung, dass mit der Einführung dieses Modells in Grevenbroich auch das Ehrenamt „Mitglied der freiwilligen Feuerwehr“ gestärkt wird.
Die FDP-Fraktion ist sich auch darüber im Klaren, dass die Einführung eines solchen Modells in Grevenbroich als freiwillige Leistung vor dem Hintergrund des § 81 GO bei einem nicht genehmigten Haushaltssicherungskonzept problematisch wäre.
Nichtsdestotrotz sollte unter Berücksichtigung der Forderungen des Brandschutzbedarfsplanes auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben des FSHG die Einführung eines solchen Modells geprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Manfred Hermanns
Fraktionsvorsitzender