Antrag "Stärkungspakt Stadtfinanzen II"
Antrag zur Sitzung des Stadtrates am 26. September 2013
Stärkungspakt Stadtfinanzen II
Der Rat beschließt, gegen die Beteiligung der Stadt Grevenbroich am Gesetz zum Stärkungspakt Stadtfinanzen II des Landes NRW zu klagen. Gegebenenfalls ist der Städte- und Gemeindebund um Unterstützung der Klage zu ersuchen. Die Klage wird erforderlich, weil allen öffentlichen Bekundungen zufolge der Innenminister des Landes NRW bei den Bürgermeistergesprächen zu keinem Kompromiss bereit war.
Die Bürgermeisterin wird aufgefordert, die Klage vorzubereiten und bei dem zuständigen Gericht einzureichen
Begründung:
Die Stadt Grevenbroich befindet sich seit 1994 in der Haushaltssicherung bzw. im sog. Nothaushalt. Ausgaben unterliegen der Beschränkung nach § 82 GO/NRW. Der Rat sowie die Verwaltung der Stadt bemühen sich, mit mehr oder weniger großem Erfolg, das Haushaltsdefizit zu verringern.
Teilweise werden alle Anstrengungen um Haushaltskonsolidierung aber durch immer neue gesetzliche Aufgaben durch Bund und Land wie z.B. U 3-Betreuung in KiTa‘s sowie Inklusion von behinderten Schülern in Regelschulen, weil die notwendigen finanziellen Unterstützungen fehlen, ver- und behindert.
Ein leichtes Aufatmen wurde merkbar, als der Stadt Grevenbroich mehr als 4 Mio. Euro aus der Gewerbesteuerumlage und dem Fonds Deutsche Einheit wegen fehlerhafter Berechnung des Landes NRW zurück erstattet wurde.
Die jetzige Rot-Grüne Landesregierung will durch das Gesetz zum Stärkungspakt II für notleidende Kommunen in NRW den bisherigen Absichten nach abundante Kommunen, d.h. Kommunen die nach ihrer Steuerkraft noch nicht zu dem überschuldeten Kommunen gehören, an der Unterstützung von überschuldeten Kommunen beteiligen.
Grevenbroich z. B. soll ersten Berechnungen zufolge mit ca. 1,4 Mio. Euro an dem Stärkungspakt II beteiligt werden. Damit wird die Stadt weiter von ihrem Ziel, der Entschuldung, entfernt.
Der Absicht der Landesregierung NRW, die Stadt Grevenbroich am Stärkungspakt Stadtfinanzen II zu beteiligen, muss der Rat in seiner Gesamtheit entgegentreten. Es ist nicht zielführend, Kommunen, die sich bemühen ihre Haushalte in Ordnung zu bringen, daran zu hindern, um erkennbar sparunwillige Kommunen, insbesondere Großstädte mit ausgelagerten Vermögen, etwas weniger arm erscheinen zu lassen.