Antrag "Stationäre Stellwände zur Wahlwerbung statt Streit um Plakatierungsstart"

Stationäre Stellwände zur Wahlwerbung statt Streit um Plakatierungsstart
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Krützen,
die FDP-Fraktion bittet Sie den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates zu setzen:
„Der Rat der Stadt Grevenbroich beauftragt die Verwaltung, ein Konzept zur Überarbeitung der zulässigen Wahlwerbung auszuarbeiten, dass
a) vorsieht, dass kleinformatige Wahlplakate zukünftig nur noch auf von der Stadt Grevenbroich bereitgestellten stationären Stellwänden erlaubt sind;
b) vorsieht und gewährleistet, dass diese stationären Stellwände an zentralen Orten über das gesamte Stadtgebiet verteilt vor den Wahlen aufgestellt werden;
c) vorsieht, dass Parteien, Wählervereinigungen und Personen darüber hinaus auf gesondert von der Stadt Grevenbroich zu genehmigenden Großflächen an anderen Stellen im Stadtgebiet exklusiv für sich werben dürfen.
Dieser Konzeptvorschlag ist dem Rat spätestens in seiner Sitzung am 14. Dezember 2017 vorzulegen.“
Begründung:
Immer wieder plakatieren zumeist die so genannten Volksparteien SPD und CDU vor der regulären Frist. Dies löst immer wieder enorme Verärgerungen bei allen anderen im demokratischen Wettbewerb stehenden Parteien und Wählervereinigungen aus.
Die FDP gewinnt den Eindruck, dass nur sie sich an die in der Stadt Grevenbroich im Vergleich zu anderen Städten und Gemeinden sehr streng regulierende Verordnung zur Werbung in der Stadt Grevenbroich hält, während sich andere Parteien in der Vergangenheit nicht daran gehalten haben und das Ordnungsamt auch keine entsprechenden Sanktionen gegenüber den zuwiderhandelnden Parteien ausgesprochen hat. Der Rat der Stadt Grevenbroich hat sich schon mehrfach in öffentlicher Sitzung damit auseinandergesetzt. (vgl. zum Beispiel Antrag der FDP-Fraktion zur Sitzung des Rates am 30. August 2012). Auch im Vorfeld des aktuell laufenden Landtagswahlkampfes wurde von Seiten der FDP darauf gedrungen, dass sich alle zur Wahl stehenden Parteien an die Frist halten. Doch auch dieses Mal wurden wir enttäuscht. Am Freitagnachmittag, 31. März 2017, hingen mindestens im Ortsteil Gustorf Plakate des SPD-Landtagskandidaten Rainer Thiel an den Straßenlaternen. In der Nacht von Freitag, den 31. März 2017 auf Samstag, den 1. April 2017, zog die CDU-Landtagskandidatin Heike Troles nach und hängte im annähernd ganzen Stadtgebiet ihre Wahlplakate auf.
Eine E-Mail aus dem Ordnungsamt der Stadt Grevenbroich an die FDP Grevenbroich beinhaltete beigefügte „Informationen zur Wahlwerbung anlässlich der Landtagswahl am 14.05.2017“ aus der ersichtlich wurde, dass das Plakatieren zu dieser Wahl erst ab dem 2. April erlaubt ist. Die Stadtverwaltung wurde auf die Zuwiderhandlung des verfrühten Plakatierens der SPD am 31. März 2017 aufmerksam gemacht. Auch der Bürgermeister wurde in den sozialen Medien an diesem Tag darauf aufmerksam gemacht. Die Zuwiderhandlung hätte gemäß §2 der Verordnung der Werbung in der Stadt Grevenbroich geahndet werden können und die SPD hätte die Plakate am Samstag abmontieren müssen. Dies ist nicht erfolgt.
Während der Bürgermeister der Stadt Neuss Rainer Breuer verantwortungsbewusst das Ordnungsamt zu einer Nachtschicht eingesetzt hat, um sicherzustellen, dass alle Parteien zum fristgemäß gesetzten Zeitpunkt mit der Wahlwerbung beginnen und keine Partei ein Vorteil aus dem verfrühten Plakatieren im Kampf um die „werbewirksamste Straßenlaterne“ erhält, hat unser Bürgermeister trotz eines sich abzeichnendes verfrühtest Plakatieren nicht dafür Sorge getragen, dass Wettbewerbsgleichheit zwischen den Demokraten herrscht. Dies ist bedauerlich und es muss für die Zukunft sichergestellt werden, dass ein konsequent fairer Wettbewerb gewährleistet wird. Alles andere sorgt für Streit zwischen den Demokraten, die allesamt zumeist ehrenamtlich für den Erhalt der demokratischen Struktur in unserem Land arbeiten.
Die Bürgerinnen und Bürger können unterdessen die Verärgerung innerhalb der Parteien nur schwerlich nachempfinden, da diese sich häufig insgesamt über die Plakateflut der zur Wahl stehenden Personen und Organisationen ärgern. Da durch diese Art der Wahlwerbung häufig auch nicht einmal versucht wird, politisch inhaltliche Standpunkte zu transportieren, ist insgesamt fraglich, welchen Nutzen diese Plakate für die demokratische Willensbildung der Bevölkerung stiften. Die stationären Stellwände entsprechen demnach dem Wunsch der Bevölkerung Wahlplakate nicht direkt vor dem eigenen Haus oder Fenster hängen zu haben.
Wahlkampf und politische Information erfolgt heutzutage insgesamt vermehrt auch im Internet und den sozialen Medien. Dies dokumentiert, dass sich auch der Wahlkampf in einem stetigen Wandel der Wahlkampfinstrumente befindet. Die FDP schlägt deshalb vor, dass bei zukünftigen Wahlen primär an zentralen Orten innerhalb des Stadtgebietes auf großen stationären Stellwänden geworben werden darf. Dies dämmt die immer weiter ausufernde Wahlplakateflut ein und es besteht für keine zur Wahl stehende Organisation oder Person der Anreiz, ein Bußgeld durch verfrühtes Plakatieren in Kauf zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Schumacher