Antrag "Strukturelle Optimierung der Stadtverwaltung"
Antrag zur Sitzung des Stadtrates am 19.03.2009
Strukturelle Optimierung der Stadtverwaltung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Prümm,
die FDP-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung aufzunehmen:
Der Rat erkennt zur nachhaltigen Entlastung des Haushaltes die Notwendigkeit der strukturellen Veränderungen in der Stadtverwaltung Grevenbroich.
Der Rat stimmt aus diesem Grund den nachfolgenden, teilweise bereits gestellten, Anträgen der FDP-Fraktion zu:
1. Personalbewirtschaftungskonzept (Antrag vom 15.11.2005)
2. Vermarktung Buswartehallen (Antrag vom 15.11.2005)
3. Überprüfung des Leistungsverzeichnisses der WGV (Antrag vom 15.11.2005)
4. Steigerung der Werbeeinnahmen ( Antrag vom 05.11.07)
5. Beauftragung eines externen Experten für die Wirtschaftsförderung
(Antrag vom 04.02.2009)
Die Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung des Rhein-Kreises Neuss ist nachhaltig zu verbessern. Ziel ist die Ansiedlung attraktiver Unternehmen zur Stärkung der Wirtschaftskraft und des Arbeitsmarktes, sowie eine intensivere Bestandspflege.
6. Leitbild für die Stadt Grevenbroich und Verwaltung (Antrag vom 04.02.2009)
7. Die Verwaltung führt ein Instrumentarium zur permanenten Aufgabenkritik ein. Alle Aufgaben sind auf Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit zu überprüfen. Dem Rat ist mindestens einmal jährlich zu berichten.
8. Die Verwaltung unterzieht sich einer ergebnisoffenen und eingehenden Organisationsuntersuchung ggf. unter Zuhilfenahme externer Berater.
9. Der Rat strebt eine Professionalisierung der städtischen Wirtschaftsförderung an. Hierfür ist ein nachvollziehbares Mess- und Nachweisinstrumentarium zu schaffen (Anzahl der Betriebe, der Arbeitsplätze, u.a.).
10. Der Rat schließt die Übertragung von Aufgaben an den Rhein-Kreis Neuss dann nicht aus, wenn erkennbare Einsparungen erzielt werden können, ohne dass es zu Reibungsverlusten kommt. Die Übertragung dieser Aufgaben werden ausgeschlossen, wenn sie den Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung berühren.
11. Der für die Finanzen zuständige Hauptausschuss wird gestärkt. Der Hauptausschuss tagt zukünftig regelmäßig. Er nimmt mindestens zweimal im Jahr einen fundierten Bericht über die Finanzsituation der Stadt entgegen und beschließt im Rahmen seiner ggf. neu festzulegenden Kompetenzen diesbezüglich über notwendige Maßnahmen bzw. bereitet Entscheidungen des Rates vor.
12. Es wird ferner ein Unterausschuss des Hauptausschusses gebildet, der entsprechend den Gepflogenheiten der „freien Wirtschaft“, die von der Finanzverwaltung zu erstellenden „Quartalszahlen“ des „Konzerns Stadt“ entgegennimmt und analysiert. Dieser Unterausschuss hat ferner die Aufgabe schnell und unmittelbar auf sich verändernde Rahmenbedingungen zu reagieren und weitere, nachhaltige Instrumentarien zur Verbesserung der Stadtfinanzen zu entwickeln.
13. Durch NKF ist es möglich geworden die Haushalte bzw. die Produkte mehrere Kommunen miteinander zu vergleichen. Deshalb ist es erforderlich, dass ein Benchmarking mit Vergleichskommunen installiert wird, um Finanzeffektivität zu erzielen.
14. Die Verwaltung intensiviert die interkommunale Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen, z.B. auf den Gebieten Ordnungsdienste, Straßenunterhaltung, Facility-Management, Kultur-, Schul- und Sportangebote, etc. mit den Zielen Effizienzoptimierung und Kostenreduktion.
Begleitend zu den o.g. Punkten sind gemeinsame Aktivitäten gegenüber dem Kreis und dem Land NRW notwendig, die zu einer nachhaltigen Verbesserung der städtischen Haushaltssituation beitragen. So ist eine Reduzierung der Kreisumlage anzustreben und höhere Zuschüsse des Landes z.B. bei der Finanzierung der U3-Betreuung und der Ganztagsbetreuung an Schulen einzufordern.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Hermanns
Fraktionsvorsitzender