Antrag "Verordnung zur Werbung in der Stadt Grevenbroich vom 18.03.2010"
Antrag zur Sitzung des Stadtrates am 30. August 2012
Verordnung zur Werbung in der Stadt Grevenbroich vom 18.03.2010
Der Rat der Stadt Grevenbroich beschließt die Verordnung zur Werbung in der Stadt Grevenbroich wie folgt zu ändern:
1) Streiche den Satz „Unmittelbar an Bäumen dürfen Plakate nicht angebracht werden“ aus §1 (2).
2) §1 (5): Der Satz „Wahlwerbeplakate dürfen nicht weniger als fünf Meter entfernt von Straßenkreuzungen, Verkehrsinseln oder in Kreisverkehren angebracht und aufgestellt werden“ wird gestrichen und ersetzt durch: „Wahlwerbeplakate dürfen nicht weniger als fünf Meter entfernt von Straßenkreuzungen angebracht und aufgestellt werden.“
Begründung:
Die gültige Verordnung zur Werbung in der Stadt Grevenbroich sieht vor, dass unmittelbar an Bäumen keine Wahlplakate aufgestellt werden. Ebenso ist es nicht gestattet Wahlplakate an Verkehrsinseln oder in Kreisverkehren anzubringen. Alles dies geschieht jedoch zu jeder Wahl (siehe beigefügte Bilder vom vergangenen Wahlkampf zur Landtagswahl vom 13. Mai 2012).
Die FDP Grevenbroich fühlt sich benachteiligt, da wir uns streng an diese Verordnung halten. Alle anderen etablierten Parteien handeln der Verordnung zuwider. (siehe beigefügte Bilder vom vergangenen Wahlkampf zur Landtagswahl am 13. Mai 2012). Dies stellt nach §4 (1) d) eine Ordnungswidrigkeit dar.
Trotz der Meldung dieser nicht ordnungsgemäß angebrachten Wahlplakate an das Ordnungsamt der Stadt Grevenbroich wurden die entsprechenden Plakate nicht entfernt. Sie hingen bis zum regulären Abhängen nach der Landtagswahl an den entsprechenden Stellen. Das Ordnungsamt teilte mit, dass man die Parteien auf das Fehlverhalten aufmerksam gemacht habe; letztlich aber kein Personal zur Verfügung stehe, um diese Ordnungswidrigkeiten zu überprüfen.
Für kommende Wahlkämpfe wollen wir also die Verordnung so modifizieren, dass die in Grevenbroich gängige Praxis auch seinen Platz in der Verordnung zur Werbung in der Stadt Grevenbroich findet. Dadurch kann auch die FDP Grevenbroich an sehr prominenten Stellen, wie Verkehrsinseln und in Kreisverkehren, für sich werben ohne Gefahr zu laufen, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Durch die o.g. Änderungen wird auch de facto eine Chancengleichheit für alle Parteien, Einzelbewerber und Gruppierungen gewährleistet.