Antrag "Vorgehensweise mit den in die Verwaltung verwiesenen Anträge durch den Stadtrat"
Antrag zur Sitzung des Stadtrates am 22.04.2010
Vorgehensweise mit den in die Verwaltung verwiesenen Anträge durch den Stadtrat
Der Rat der Stadt Grevenbroich fordert die Bürgermeisterin auf, dafür Sorge zu tragen, dass die vom Rat zur Bearbeitung an die Verwaltung verwiesenen Anträge zeitnah umgesetzt werden.
Darüber hinaus fordert der Rat der Stadt Grevenbroich, dass die Verwaltung –ohne weitere Aufforderung oder schriftliche Nachfrage – die Mitglieder des Rates darüber schriftlich in Kenntnis setzt, wenn ein verwiesener Antrag nicht „1 zu 1“ umgesetzt werden kann. In der Mitteilung ist die Begründung des Nichtumsetzens des Antrages von Seiten der Verwaltung zu erklären. Dies hat spätestens in der übernächsten Ratssitzung zu erfolgen.
Begründung:
Nur durch eine Anfrage der FDP-Fraktion vom 20.01.2010 ist deutlich geworden, dass die Verwaltung einen an sie verwiesenen Antrag vom 28.08.2008 nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat und den Rat bzw. wie im Antrag vorgesehen, den Sozialausschuss, darüber nicht informiert hat.(vgl. Anfrage der FDP-Fraktion vom 20.01.2010, deren Beantwortung sowie der Antrag der FDP-Fraktion vom 28.08.2008).
In einem Briefwechsel zwischen der Bürgermeisterin, Ursula Kwasny, und dem Ratsmitglied Markus Schumacher erklärt die Bürgermeisterin, dass die an die Verwaltung verwiesenen Anträge „nicht immer 1 zu 1“ umgesetzt werden können, da „zunächst geprüft {wird}, ob eine Umsetzung rechtlich, pädagogisch, organisatorisch, personell, usw. möglich ist“.
Grundsätzlich ist die FDP-Fraktion dankbar für ein sorgfältiges Vorgehen in der Verwaltung. Kann ein Antrag, der seitens des Stadtrates an die Verwaltung zur Bearbeitung gegeben worden ist, nicht umgesetzt werden, sind die Ratsmitglieder darüber zu informieren, so dass diese sich evtl. ein anderes Vorgehen überlegen können.
Abschließend ist die FDP-Fraktion davon überzeugt, dass es im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeitens zwischen Rat und Verwaltung schlichtweg eine Selbstverständlichkeit ist, dass mitgeteilt wird, wenn und warum ein Antrag nicht umgesetzt werden kann, wenn im Rat dazu politischer Konsens gefunden wurde und damit der politische Wille zum Ausdruck gebracht worden ist.