Antrag "Zahl der Gutachten auf gesetzliches Minimum beschränken"
Antrag zur Sitzung des Sitzung des Haupt-, Finanz-, und Demografieausschusses am 27. November 2014
Zahl der Gutachten auf gesetzliches Minimum beschränken
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Kwasny,
die FDP-Fraktion bittet Sie den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Haupt-, Finanz-, und Demografieausschusses am 27. November 2014 aufzunehmen:
Der Rat beschließt, dass Gutachten nur noch dann von der Verwaltung in Auftrag gegeben werden, wenn dafür eine gesetzlich vorgeschriebene Notwendigkeit besteht. Alle anderen Gutachten, die die Verwaltung beabsichtigt in Auftrag zu geben, werden vorher im entsprechenden Fachausschuss des Rates begründet und die Auftragsvergabe durch die Politik beschlossen.
Begründung:
Die Kosten für Gutachten steigern immens an. Schaut man sich lediglich das Produkt 09011 im Haushaltsentwurf 2015 „Förmliche Planungen“ an, sieht man die Kostensteigerungen. Im Jahr 2013 wurden 18.327,73 Euro für Gutachten ausgegeben und für dieses Jahr sind Kosten von 26.979 Euro eingeplant. Im kommenden Jahr sind 45.139 Euro eingeplant.
In Zeiten katastrophaler Haushaltsentwicklungen muss jede Ausgabe kritisch geprüft werden. Um Kostenauswüchse ins Uferlose für Gutachterkosten zu unterbinden, werden nur noch die gesetzlich zwingend erforderlichen Gutachten in Auftrag gegeben und alle anderen Gutachten müssen auf deren Notwendigkeit durch die Politik geprüft werden. Gutachten dürfen nicht dazu dienen, Verantwortlichkeiten vermeintlich zu delegieren.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Schumacher