Antrag "Zahl der Gutachten auf gesetzliches Minimum beschränken"
Antrag zur Sitzung des Haupt-, Finanz- und Demografieausschusses am 19.11.2015
Zahl der Gutachten auf gesetzliches Minimum beschränken
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Krützen,
die FDP-Fraktion bittet Sie den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Haupt-, Finanz-, und Demografieausschusses aufzunehmen:
„Der Rat beschließt, dass Gutachten nur noch dann von der Verwaltung in Auftrag gegeben werden, wenn dafür eine gesetzlich vorgeschriebene Notwendigkeit besteht. Alle anderen Gutachten, die die Verwaltung beabsichtigt in Auftrag zu geben, werden vorher im entsprechenden Fachausschuss des Rates begründet und die Auftragsvergabe durch die Politik beschlossen.“
Begründung:
Bereits zu den Haushaltsberatungen im letzten Jahr hat die FDP-Fraktion den oben genannten Antrag eingebracht. Leider ließ sich dafür im letzten Jahr dafür keine Mehrheit finden. Die FDP-Fraktion hat im laufenden Geschäftsjahr nachgefragt (Anfrage 196/15), wie viele Gutachten in diesem Jahr bereits in Auftrag gegeben wurden, welche Kosten dafür entstanden sind und ob dafür eine gesetzlich zwingenden Voraussetzung bestanden hat. Die Antwort der Verwaltung vom 25. September 2015 auf die Anfrage dokumentierte, dass bereits 125.516,72€ für Gutachten im laufenden Jahr verwendet wurden. Die „Grundlage der Beauftragung“ ist oft unpräzise und wenig überzeugend. So soll dem Schulgesetz NRW zu entnehmen sein, dass die Erstellung eines Medienentwicklungsplans für alle städt. Schulen erforderlich sei. Der Fraktion der Freien Demokraten erkennen nicht, dass sich dies aus dem SchulG NRW ergibt. Auch bei Vergabe, bei der eine echte gesetzliche Notwendigkeit gegeben ist, erkennen wir nicht, dass diese Begutachtung immer durch Externe erfolgen muss. Vielmehr muss das verwaltungsinterne Know-How stärker genutzt werden. Es entsteht oftmals der Eindruck, dass hier lediglich Verantwortlichkeit wegdelegiert werden soll. Dies kann sich eine Kommune in der aktuelle Haushaltslage nicht erlauben.
Wenn die Notwendigkeit einer externen Vergabe erkennbar ist und schlüssig argumentiert wird, verschließt sich die Fraktion der Freien Demokraten einer
externen Vergabe nicht. Durch die oben aufgeführte Beschlussfassung ist ein genau solches zielgerichtetes Vorgehen möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Schumacher