Aufbringung einer schraffierten Sperrfläche Kreuzungsbereich Am Burgturm im Stadtteil Noithausen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Krützen,
die FDP-Fraktion bittet Sie, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung aufzunehmen:
„Der Rat der Stadt Grevenbroich beschließt, im Kreuzungsbereich Am Burgturm gegenüber der Hausnummer 2, den 5-Meter-Bereich zusätzlich mit einer schraffierten Sperrfläche zu kennzeichnen.“
Begründung:
Das Parkverbot vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis 5 Meter ist nach der STVO §12 Abs. 3 Ziff. 1 bereits geregelt. Weiterhin sind in diesem verkehrsberuhigten ersten Abschnitt der Straße „Am Burgturm“ per Pflastersteinmarkierungen drei Parkbuchten vorgesehen.
Dennoch wird immer wieder zwischen der letzten markierten Parkbucht und dem Kreuzungsbereich geparkt. Dies führt zu einer erheblichen Behinderung der Ausfahrt der gegenüberliegenden Garage, d.h. nur durch umständliches Rangieren ist die Ausfahrt möglich. Ebenso wurde von den Anliegern berichtet, dass auch der Müllabfuhrwagen dort im Rangieren behindert wird (querende Straßen sind Sackgassen). Anlieger haben mehrfach die ordnungswidrigen Parker auf die Behinderung und das Parkverbot im 5-Meter-Kreuzungsbereich hingewiesen. Dieses wurde in der Vergangenheit regelmäßig ignoriert, Anwohner wurden beschimpft und bedroht. Des Weiteren befindet sich in diesem Bereich auch ein Stromverteilerkasten, der beim Parken kaum noch zugänglich sein dürfte.
Über diesen Sachverhalt sind Anlieger bereits seit längerem mit der Stadtverwaltung im Austausch, um zu einer besseren Situation vor Ort zu kommen. Bislang konnte jedoch noch keine Verbesserung der Situation festgestellt werden.
Um weitere Konfliktsituationen zu vermeiden und die Verkehrssicherheit in diesem Bereich zu erhöhen, sollte hier (ausnahmsweise) zur Verdeutlichung des Parkverbotes eine schraffierte Sperrfläche aufgetragen werden.
Alternativ zum Aufbringen einer schraffierten Sperrfläche könnten
a) ein Parkverbotszeichen auf der Straße aufgebracht werden;
b) Ein P-Schild, das darauf hinweist, dass nur auf den markierten Flächen geparkt werden darf;
c) Aufstellen eines Blumenkübels.
Die als Anlage beigefügten Bilder illustrieren die Situation vor Ort.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Schumacher
Fraktionsvorsitzender
