Ausweitung und Einhaltung des Verbots des Radverkehrs und E-Scootern in der Fußgängerzone (Breite Straße und Kölner Straße) zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und des Fußgängerschutzes
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wir bitten um Berücksichtigung des nachstehenden Antrags für den öffentlichen Teil der Sitzung des Rates am 01.10.2026:
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt:
• ein vollständigen Nutzungsverbots für den Radverkehr und E-Scooter im Bereich der Fußgängerzone Breite Straße und Kölner Straße auszusprechen.
• die entsprechende Beschilderung (Entfernung von Zusatzzeichen wie „Radverkehr frei“ bzw. Anbringung von Verbotsschildern gemäß StVO) unverzüglich anzupassen.
• in Abstimmung mit der Polizei und dem Ordnungsamt verstärkte Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung des Verbots sicherzustellen und Verstöße zu sanktionieren.
Begründung
In den vergangenen Monaten hat sich die Gefahrenlage in den zentralen Abschnitten der Fußgängerzone – insbesondere auf der Breite Straße und der Kölner Straße – drastisch verschärft.
Ursache hierfür ist das zunehmend rücksichtslose Fahrverhalten vieler Nutzer von Fahrrädern, insbesondere von E-Scootern, für die schon heute ein Durchfahrverbot gilt. Dialogbündnis im Rat der Stadt Grevenbroich
Hohe Unfallgefahr:
E-Scooter erreichen technisch bedingt rasch Geschwindigkeiten von bis zu 20 km/h. In Kombination mit der geräuschlosen Fahrweise führt dies immer wieder zu gefährlichen Beinahe-Unfällen mit Fußgängern.
Gefährdung schwächerer Verkehrsteilnehmer:
Die Fußgängerzone dient als geschützter Raum für Passanten. Besonders ältere Menschen, Kinder sowie Personen mit Seh- oder Gehbehinderungen sind durch das hohe Tempo und fehlende Sicherheitsabstände rücksichtsloser Fahrer massiv gefährdet und in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt.
Fehlende Rücksichtnahme:
Obwohl in Fußgängerzonen bei einer etwaigen Freigabe grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist, wird diese Regelung in der Praxis systematisch ignoriert. Eine Beibehaltung des aktuellen Zustands ist im Sinne der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht mehr vertretbar.
Behördliche Zuständigkeit:
In Nordrhein-Westfalen sind prinzipiell sowohl die Polizei NRW als auch das jeweilige kommunale Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde für die Kontrolle und Ahndung zuständig, wobei es in der Praxis eine klare rechtliche und praktische Aufteilung gibt.
Polizei NRW (Hauptzuständigkeit für den fließenden Verkehr):
Da E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeuge (Elektrokleinstfahrzeuge) eingestuft sind, fällt das verbotene Fahren im fließenden Verkehr primär in den Aufgabenbereich der Polizei. Die Polizei überwacht den fließenden Verkehr, hält Fahrer direkt an und stellt Bußgelder bzw. Verwarngelder aus.
Ordnungsamt / Kommunale Verkehrsüberwachung:
Die Ordnungsämter sind gesetzlich in erster Linie für den ruhenden Verkehr (z. B. falsch abgestellte, blockierende E-Scooter) zuständig. Allerdings besitzen sie über das jeweilige Ordnungsbehördengesetz (OBG NRW) die Kompetenz, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Da das Fahren in Fußgängerzonen eine akute Gefährdung für Passanten darstellt, schreiten kommunale Ordnungskräfte in vielen Innenstädten im Rahmen der Gefahrenabwehr direkt ein, halten Scooter-Fahrer an und ahnden dies.
Aufgrund dieser Überschneidung setzen Städte in NRW vermehrt auf gemeinsame Schwerpunktkontrollen von Ordnungsamt und Polizei, um das verbotene Befahren von Fußgängerzonen flächendeckend zu bekämpfen Dialogbündnis im Rat der Stadt Grevenbroich
Wir erwarten zur Wiederherstellung von Sicherheit und Ordnung ein konsequentes Einschreiten des Ordnungsamtes unter Einbindung der Polizei. Ohne eine konsequente und sichtbare Kontrolle durch die Polizei wird das Verbot ignoriert werden und faktisch jede Wirkung verlieren.
Im Dezember 2023 haben Stadt und Polizei einen aktualisierten und deutlich engeren Kooperationsvertrag unterzeichnet, der eine ältere Vereinbarung aus dem Jahr 2006 ablöste. Ziel der Ordnungspartnerschaft ist es, das Sicherheitsgefühl der Bürger zu erhöhen und schneller auf Vorkommnisse in der Innenstadt oder in Brennpunkten zu reagieren.
Diese Ordnungspartnerschaft gilt es in Bezug auf die Wiederherstellung von Sicherheit und Ordnung in der Fußgängerzone forciert zu nutzen.
Besten Dank für Ihre Mühe und freundliche Grüße
Daniel Rinkert, Vorsitzender SPD- Fraktion
Markus Schumacher, Vorsitzender FDP-Fraktion
Dr. Peter Gehrmann, Co-Vorsitzender Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Renate Steiner, Co-Vorsitzende Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Martina Suermann-Igné, Vorsitzende Mein Grevenbroich