Bundesverwaltungsgericht erklärt kommunale Wettbürosteuer für unzulässig – Auswirkungen für die Stadt Grevenbroich

Bundesverwaltungsgericht erklärt kommunale Wettbürosteuer für unzulässig – Auswirkungen für die Stadt Grevenbroich

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Krützen,

die FDP-Ratsfraktion bittet Sie um Aufnahme nachfolgender schriftlicher Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung am 20. Oktober 2022.

Die Stadt Grevenbroich erhebt seit dem Jahr 2017 eine sog. Wettbürosteuer. Die FDP-Ratsfraktion hat die Einführung dieser Bagatellsteuer aus verschiedenen Gründen von Beginn an abgelehnt (vgl. z.B. Niederschrift Haupt-, Finanz- und Demografieausschuss vom 17. November 2016, S. 13). Nach mehrjährigen juristischen Auseinandersetzungen hat das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass kommunale Wettbürosteuern unzulässig sind (vgl. Pressemitteilung Nr. 58/2022: Gemeinden dürfen keine Wettbürosteuern erheben:  Pressemitteilung Nr. 58/2022 | Bundesverwaltungsgericht (bverwg.de)).

Wir fragen vor diesem Hintergrund:

  1. Welche Einnahmen hat die Stadt Grevenbroich auf der Grundlage der Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer in der Stadt Grevenbroich (Wettbürosteuersatzung) vom 09.12.2016 generiert? (Bitte nach Jahren aufgliedern.)
  2. Wie viele Wettbüros sind im Sinne der Satzung in Grevenbroich aktuell ansässig?
  3. Wie bewertet die Stadtverwaltung das o.g. Urteil vor dem Hintergrund der öffentlich geführten Debatte um diese Steuer in unserer Stadt?
  4. Erhebt die Stadt Grevenbroich weiterhin Steuern gem. o.g. Satzung?
  5. Inwiefern plant die Stadtverwaltung nun die endgültige  Aufhebung der o.g. Satzung und anerkennt damit das Aus der Wettbürosteuer in unserer Stadt?

Mit freundlichen Grüßen

Markus Schumacher

Vorsitzender