Chancen in der Krise nutzen: Sitzungen des Ältestenrates als Videokonferenz zur Regel machen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Krützen,
die FDP-Fraktion bittet Sie, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates aufzunehmen:
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt nachfolgende Änderung des §31 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Grevenbroich:
Gültige Fassung
(1) Der Ältestenrat besteht aus dem Bürgermeister, seinen Stellvertretern und den Vorsitzenden der im Rat vertretenen Fraktionen. Die Fraktionsvorsitzenden können sich vertreten lassen. Der Vorsit- zende kann weitere Personen zur Sitzung einladen.
(2) Vorsitzender des Ältestenrates ist der Bürgermeister. Er beruft den Ältestenrat bei Bedarf ein. Der Ältestenrat muss vom Bürgermeister einberufen werden, wenn zwei seiner Mitglieder oder eine Fraktion es verlangen.
(3) Der Ältestenrat dient der interfraktionellen Zusammenarbeit. Er ist kein Beschlussgremium im Sinne der Gemeindeordnung.
(4) Der Ältestenrat dient darüber hinaus als Schlichtungsstelle bei Unstimmigkeiten zwischen den Fraktionen untereinander sowie zwischen Fraktionen und Verwaltung.
Neue Fassung
(1) Der Ältestenrat besteht aus dem Bürgermeister, seinen Stellvertretern und den Vorsitzenden der im Rat vertretenen Fraktionen. Die Fraktionsvorsitzenden können sich vertreten lassen. Der Vorsit- zende kann weitere Personen zur Sitzung einladen.
(2) Vorsitzender des Ältestenrates ist der Bürgermeister. Er beruft den Ältestenrat grundsätzlich in Form einer Videokonferenz bei Bedarf ein. Der Ältestenrat muss vom Bürgermeister einberufen werden, wenn zwei seiner Mitglieder oder eine Fraktion es verlangen.
(3) Der Ältestenrat dient der interfraktionellen Zusammenarbeit. Er ist kein Beschlussgremium im Sinne der Gemeindeordnung.
(4) Der Ältestenrat dient darüber hinaus als Schlichtungsstelle bei Unstimmigkeiten zwischen den Fraktionen untereinander sowie zwischen Fraktionen und Verwaltung.
Begründung:
Seit vielen Jahren setzt sich die FDP-Ratsfraktion für eine vollständig digitale Arbeitsweise des Rates der Stadt Grevenbroich ein.
Aktuell erleben wir bedingt durch die großen gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen durch das grassierende Corona Virus einen noch nie dagewesenen Digitalisierungsschub in Politik und Verwaltung.
So ist der Bürgermeister in Vorbereitung auf die heute stattgefundene Sitzung des Ältestenrates unserer Anregung in Abstimmung mit allen Fraktionsvorsitzenden gefolgt, erstmals den Ältestenrat vollständig digital und ohne physische Anwesenheit der Sitzungsteilnehmerinnen und Sitzungsteilnehmer im Rathaus stattfinden zu lassen. Innerhalb weniger Minuten waren alle Teilnehmer technisch in der Lage, an der Sitzung ohne Einschränkungen teilzunehmen. Dies war ein voller Erfolg für die Digitalisierung der Ratsarbeit.
Wir wollen die aktuell überall anzutreffende positive Herangehensweise in Bezug auf die digitalen Möglichkeiten zur Arbeitsweise von Politik und Verwaltung dauerhaft nutzen und durch oben dargelegte Änderung der Geschäftsordnung die digitale Zusammenkunft des Ältestenrates zum Regelfall machen. Wie in bereits gültiger Satzung ersichtlich, hat der Ältestenrat keine Entscheidungsbefugnis im Sinne der Gemeindeordnung, sondern dient der interfraktionellen Abstimmung.
Der Ältestenrat kann natürlich bei Bedarf in begründetem Einzelfall wie bisher in analoger Form zusammenkommen. Dies sollte jedoch zum Ausnahmefall werden, denn wie heute alle Sitzungsteilnehmerinnen und Sitzungsteilnehmer erleben konnten, trägt diese Form erheblich zur flexibleren Sitzungsteilnahme bei.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Schumacher
Fraktionsvorsitzender