Einführung eines Personalkostencontrollings

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Krützen,

die FDP-Ratsfraktion bittet Sie, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Haupt-, Finanz-, und Demografieausschusses zu setzen:

Der Haupt-, Finanz- und Demografieausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Einführung eines Personalkostencontrollings. Dieses soll klare Zielvorgaben definieren und Abweichungen von den Zielvorgaben aufzeigen und hinterfragen. Es soll nicht lediglich deskriptiven Charakter haben.

Um seine Unabhängigkeit zu gewährleisten, wird das Personalkostencontrolling direkt beim Bürgermeister angesiedelt. Hierfür sollen keine neuen Stellen geschaffen werden, sondern es sollen freiwerdende Ressourcen aus der Auflösung des Rechnungsprüfungsamts und dem Abschluss des Leitbildprozesses genutzt werden.

Das Personalkostencontrolling wird dem Haupt-, Finanz- und Demografieausschuss halbjährlich einen Bericht als Bestandteil des regulären Controlling-Berichts vorlegen.

Begründung:

Die Stadt Grevenbroich ist mit steigenden Personalkosten konfrontiert. Diese sind nur teilweise auf die Personalkosteninflation im Zuge von Tariferhöhungen zurückzuführen. Oftmals stehen Maßnahmen und Vorhaben dahinter, die einer Einzelfallprüfung bedürfen. So ist beispielsweise eine Personalkostenerhöhung dann nicht zu beanstanden, wenn dem Aufwandsminderungen in mindestens gleicher Höhe an anderer Stelle gegenüberstehen.

Derzeit gibt es unseres Wissens nach keine zentrale Controlling-Stelle, die Maßnahmen und Vorhaben mit Auswirkungen auf die Personalkosten im Hinblick auf die finanziellen Ziele der Stadtverwaltung bewertet und ggf. ablehnt.

Im Zuge des Aufbaus eines solchen Personalkostencontrollings sollte im ersten Schritt eine klare Zielvorgabe definiert werden, die als Mindestmaß vorsieht, dass die im Sanierungsplan ausgewiesenen Zahlen erreicht werden. Diese Zielvorgabe ist im zweiten Schritt auf alle Produkte herunter zu brechen.

 

Falls es zu negativen Abweichungen zu diesen Zielvorgaben kommt, so sollen diese vom Personalkostencontrolling aufgezeigt und hinterfragt werden. Gegenmaßnahmen zur Rückführung der negativen Abweichungen sollten vorgeschlagen werden. Sollte es keine angemessenen Gegenmaßnahmen geben, so sollte die Maßnahme vom Personalkostencontrolling abgelehnt werden. Die Ablehnung sollte dann entsprechend im Bericht des Personalkostencontrollings dokumentiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Schumacher