Faires Anmeldeverfahren sicherstellen - Gleichzeitiges Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2023/24

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Krützen,

die FDP-Ratsfraktion bittet Sie, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates der Stadt Grevenbroich zu setzen:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, auch für das Schuljahr 2023/24 ein gleichzeitiges Anmeldeverfahren für alle weiterführenden Schulen der Schulformen Gymnasium und Gesamtschule durchzuführen.

Begründung:

Aufgrund der Neugründung einer Schule ist es grundsätzlich möglich, in diesem Schuljahr ein vorgezogenes Anmeldeverfahren für diese Schulform (hier: Gesamtschule) anzubieten. Das bedeutet, dass erst nach Abschluss des Anmeldeverfahrens an den drei Gesamtschulen die Anmeldungen an den beiden Gymnasien erfolgen würden.

Da die drei Gesamtschulen dann insgesamt 16 Eingangsklassen bilden können, werden höchst wahrscheinlich ausreichend Plätze an dieser Schulform zur Verfügung stehen (168 Plätze mehr als im Vorjahr bei einer Schülerzahl von 28 pro Klasse), so dass ein vorgezogenes Verfahren nicht nötig wäre.

Falls aber doch Schülerinnen und Schüler an den Gesamtschulen abgelehnt werden sollten, müssten diese sich in einem späteren Verfahren an den Gymnasien anmelden, ungeachtet ihres Wunsches und ihrer Leistungsfähigkeit. Wenn es dann noch freie Plätze an den Gymnasien geben sollte, müssen die Gymnasien diese Schülerinnen und Schüler aufnehmen, da es keine andere Schulform mehr in Grevenbroich gibt.

Erfahrungen aus anderen Kommunen, z. B. Neuss, die das vorgezogene Verfahren einmalig durchgeführt haben und danach nie wieder, sind ein Beleg für die damit verbundenen Probleme.

In Grevenbroich ist ohnehin nur noch eine sehr begrenzte Schulformwahl möglich. Dieser Umstand ist aus vielerlei Gründen höchst bedauerlich.

Es gilt vor diesem Hintergrund darauf zu achten, dass ein faires Anmeldeverfahren gewählt wird, das den Fähigkeiten der Kinder weitestgehend gerecht wird. Um die schwierige Situation zu vermeiden, dass eventuell für einige Kinder nicht die passende Schulform zur Verfügung stehen könnte und um einen eventuellen späteren Schulwechsel (zur Gesamtschule!) am Ende der Erprobungsstufe zu vermeiden, bedarf es, wie in allen vorangegangenen Jahren eines gleichzeitigen Anmeldeverfahrens. Damit haben alle Eltern zur gleichen Zeit das Recht, ihr Kind an der gewünschten Schulform, soweit in unserer Stadt vorhanden, anzumelden.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Schumacher

Vorsitzender