Fußball-Europameisterschaft der Männer in Deutschland – Public-Viewing auch in Grevenbroich?

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Krützen,

die FDP-Ratsfraktion bittet Sie um Aufnahme nachfolgender schriftlicher Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung.

Vom 14. Juni bis zum 14. Juli 2024 findet die Fußball-Europameisterschaft der Männer in Deutschland statt. Große Teile der Bevölkerung sind fußballbegeistert, so auch in unserer Stadt. Viele können den Start der Europameisterschaft kaum noch erwarten und fiebern dem Großereignis in Deutschland entgegen.

Das Kabinett der Bundesregierung hat in dieser Woche die „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Damit wird den Kommunen der Weg eröffnet, so genannte Public-Viewing-Veranstaltung zu den Turnierspielen genehmigen zu können. Der Lärmschutz wird in diesem Zeitraum gelockert, um gesellige Gemeinschaft beim Fußballschauen zu ermöglichen und zu fördern. Denn 26 der insgesamt 51 Turnierspiele beginnen erst um 21 Uhr (vgl.  https://www.bmuv.de/pressemitteilung/public-viewing-waehrend-der-fussball-europameisterschaft-2024-auch-spaetabends-moeglich , abgerufen: 21. März 2024, 18:33 Uhr).

Es ist davon auszugehen, dass die Bundesländer dieser Verordnung nun final im Bundesrat zustimmen werden, da vergleichbare Verordnungen auch zu den Weltmeisterschaften 2006 und 2022 sowie zu den Europameisterschaften 2008 und 2016 verabschiedet wurden.

Als Freie Demokraten begrüßen wir ausdrücklich, dass den Kommunen mehr Handlungsspielraum gegeben wird, um so dazu beitragen zu können, dass es wieder ein Fußballsommermärchen werden kann.

Dazu gehören unserer Auffassung nach auch Public-Viewing-Veranstaltungen, da Fußball schauen in Gemeinschaft einfach geselliger ist. Überdies können solche Veranstaltungen dazu beitragen, die Gastronomie zu beleben.

Vor diesem Hintergrund wünschen wir uns, dass die Verwaltung von der liberalisierten Verordnung Gebrauch macht, sofern es entsprechende Anträge gibt und bitten um Beantwortung nachfolgender Fragen:

  1. Sind bereits Interessenten auf die Stadtverwaltung zugekommen, die eine Public-Viewing-Veranstaltung durchführen wollen?
  2. Falls ja: Wo sollen Public-Viewing-Veranstaltungen im Stadtgebiet stattfinden?
  3. Hat die Verwaltung auch Interessenten, die den Wunsch einer solchen Veranstaltung vorgetragen haben, abgelehnt? (Falls ja, wo sollten diese Veranstaltungen stattfinden?)
  4. Inwiefern plant die Stadtverwaltung bzw. einer ihrer zum Konzern-Stadt gehörenden Töchterunternehmen eine eigene Public-Viewing-Veranstaltung zu organisieren oder unterstützt Veranstalter bei der Organisation und Durchführung einer solchen Veranstaltung?
  5. Werden im Stadtgebiet Public-Viewing-Veranstaltungen geplant, die sich speziell an Jugendliche richten?
  6. Bis wann können entsprechende Anfragen/Anträge an die Stadtverwaltung gerichtet werden?

 

Für die Beantwortung der Fragen bedanken wir uns vorab herzlich.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Schumacher

Vorsitzender