Hat sich die Versteigerung von Fundsachen im Internet bewährt?

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Krützen,

die FDP-Ratsfraktion bittet Sie um Aufnahme nachfolgender schriftlicher Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung am 2. Februar 2023.

Im Jahr 2015 hatte die FDP-Ratsfraktion beantragt, dass im Bürgerbüro nicht abgeholte Fundsachen nach der Aufbewahrungsfrist online über einen Dienstleistenden versteigert werden sollen.

Nach einer Diskussion im Rat der Stadt Grevenbroich entschied eine Mehrheit, nicht einen externen Dienstleistenden, sondern eine karitative Einrichtung innerhalb der Stadt die Versteigerungen durchführen zu lassen.

Im Jahr 2020 erkundigte sich die FDP-Ratsfraktion nach dem Erfolg und die dadurch generierten Erlöse für die Stadtkasse Grevenbroich (vgl. Anfrage 88/2020), welche erst mit Informationsvorlage 196/2020/1 nach über einem Jahr Bearbeitung in der Verwaltung im Rat der Stadt am 28. Oktober 2021 enttäuschend beantwortet wurde.

Die Stadtverwaltung war sich danach gemeinsam mit der AWO einig, „dass die Versteigerung der Fundsachen so lange ausgesetzt werden sollte, bis sich die Lage entspannt hätte und eine Versteigerung wieder verantwortbar wäre“ und rechnete damit, dass „2022 die erste Versteigerung stattfinden kann“.

Es war schon damals absolut enttäuschend, dass die Verwaltung die zu dieser Zeit schon besser zu beherrschenden Corona-Pandemie als Ausrede zu verwenden versuchte, um die eigene Untätigkeit seit 2015, als noch kein Mensch etwas von einer Corona-Pandemie ahnen konnte, zu rechtfertigen.

Im Oktober 2022 konnte der Lokalpresse entnommen werden, dass die Stadt Grevenbroich nun doch, wie von der FDP-Ratsfraktion bereits im Jahr 2015 beantragt, von einem Online-Dienstleister die Fundsachen im Internet versteigern lässt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:

  1. Warum hat die Stadtverwaltung von ihren langjährig geplanten Absichten einer Versteigerung der Fundsachen durch die AWO Abstand genommen?
  2. Wie viele Fundsachen wurden bei der ersten Versteigerung online angeboten und wie viele davon wurden versteigert?
  3. Welche Einnahmen konnten für die Stadt Grevenbroich durch die Online-Versteigerung generiert werden?
  4. Wie bewertet die Stadtverwaltung die Onlineversteigerung von Fundsachen?
  5. Plant die Stadt Grevenbroich künftig immer die Fundsachen über einen Onlinedienstleistenden versteigern zu lassen?
  6. Welche Kosten entstehen für die Stadt Grevenbroich durch den Einsatz des Onlinedienstleistenden zu Versteigerungen der Fundsachen?
  7. Inwiefern prüft die Stadt Grevenbroich, welcher Dienstleistenden die Versteigerungen am kostengünstigsten durchführt? 

Für die Beantwortung der Fragen bedanken wir uns vorab herzlich.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Schumacher

Vorsitzender