Hunde (-steuer) in der Stadt Grevenbroich

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Krützen,

die FDP-Ratsfraktion bittet Sie um Aufnahme nachfolgender schriftlicher Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung.

Die Stadt Grevenbroich hat nach vielen Jahren in der Haushaltssicherung und erheblichen Kraftanstrengungen wieder Hoheit über die eigene Finanzsituation. Hundehalter sind gemäß Hundesteuersatzung der Stadt Grevenbroich verpflichtet, 102 Euro Hundesteuer für den ersten Hund pro Jahr zu entrichten. Damit liegt die Stadt Grevenbroich kreisweit an der Spitze. Keine andere Kommune bittet Hundehalter in dieser Kategorie stärker zur Kasse als die Stadt Grevenbroich.

In der Gemeinde Rommerskirchen ist die Hundesteuer für den ersten Hund mit 78 Euro kreisweit am geringsten. In Nordrhein-Westfalen ist die Ausgestaltung der Hundesteuer höchst unterschiedlich geregelt. Die Stadt Ahlen zum Beispiel hat die Hundesteuer für den ersten Hund komplett abgeschafft.

Der Bund der Steuerzahler fordert aus guten und nachvollziehbaren Gründen die Abschaffung der Hundesteuer. Insbesondere in Zeiten von Rekordinflation belastet die Hundesteuer die Bürgerinnen und Bürger enorm. Unter der Zielsetzung, eine Entlastung der Grevenbroicher Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer herbeizuführen, ist es aus Sicht der Freien Demokraten an der Zeit, sich mit der Hundesteuer in Grevenbroich tiefergehend zu beschäftigen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung nachfolgender Fragen:

 

  1. Wie hat sich das Hundesteueraufkommen in der Stadt Grevenbroich innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt?
  2. Wie viele Hunde sind in Grevenbroich insgesamt gemeldet?
  3. Wie viele Haushalte haben einen Hund angemeldet?
  4. Wie viele Haushalte haben zwei Hunde angemeldet?
  5. Wie viele Haushalte haben drei oder mehr Hunde angemeldet?
  6. Wie viele so genannte gefährliche Hunde sind in Grevenbroich gemeldet?
  7. Von welcher Dunkelziffer an nicht zur Hundesteuer angemeldeten Hunden im Stadtgebiet von Grevenbroich geht die Stadtverwaltung aus?
  8. Wie kontrolliert die Stadt Grevenbroich die Einhaltung der Steuerpflicht für Hunde?
  9. Welche Stellen befassen sich in welchem Umfang mit der Erhebung (Einzug, Mahnungsschreiben, Bescheiderstellung etc.) der Hundesteuer?

Für die Beantwortung der Fragen bedanken wir uns vorab herzlich.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Schumacher

Vorsitzender