Konsequenzen aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster zu Abwassergebühren

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Krützen,
das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat am vergangenen Dienstag entschieden, dass die Abwassergebühren im Land Nordrhein-Westfalen über Jahre auf einer falschen Grundlage berechnet wurden (vgl.: https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/34_220517/index.php ; abgerufen: 20.05.2022, 12:30h). Der von vielen Kommunen zugrunde gelegte kalkulatorische Zinssatz von dem Durchschnitt mehrerer Jahrzehnte ist lt. OVG nicht begründbar, lediglich ein Zeitraum von zehn Jahren. Das OVG veränderte mit dem Urteil seine langjährige Rechtsprechung.
Vor diesem Hintergrund bittet die FDP-Ratsfraktion um Beantwortung nachfolgender Fragen:
- Auf welcher Berechnungsbasis erfolgt der kalkulatorische Zinssatz bei den Abwassergebühren der Stadt Grevenbroich?
- Inwiefern haben die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Grevenbroich nun eine Chance auf Rückerstattung zu viel gezahlter Abwassergebühren?
- (Falls Frage zwei eine Chance auf Rückzahlung vorsieht:) Geht die Stadt Grevenbroich unmittelbar auf die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler zu bzw. inwiefern müssen diese selbst auf die Stadt zugehen und tätig werden?
- Welche Konsequenzen zieht die Stadt Grevenbroich aus dem o.g. Urteil?
- Inwiefern sieht die Stadt Grevenbroich vor dem Hintergrund der o.g. Rechtsprechung auch Anpassungsnotwendigkeiten bei der Kalkulation anderer Gebühren (Müllabfuhr, Straßenreinigung, Frischwasser)?
Mit freundlichen Grüßen
Markus Schumacher
Vorsitzender