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Potentiale des Förderprogramms „Sportplatz Kommune 2.0“ trotz kurzer Beantragungsfrist für die Stadt Grevenbroich nutzen

Das Potential des Förderprogramms "Sportplatz Kommune 2.0" der Landesregierung sollte mit unterstützendem Engagement der Stadt Grevenbroich ausgeschöpft werden.

Sehr geehrte Frau Troles,

wir bitten Sie den nachfolgenden Antrag auf die öffentliche Tagesordnung des nächsten Ausschusses am 20. Mai 2026 zu setzen.

Beschlussvorschlag: 

„Die Verwaltung wird beauftragt,

  1. das Förderprogramm „Sportplatz Kommune 2.0“ der Landesregierung aktiv bekannt zu machen, insbesondere gegenüber
  • örtlichen Sportvereinen,
  • Trägern der Jugendhilfe,
  • weiteren potenziell Antragsberechtigten Organisationen;
  1. eine Kümmerin/einen Kümmerer innerhalb der Stadtverwaltung zu benennen, der die entsprechende Initiative begleitet und aktiv unterstützt;
  2. sodann interessierte Antragsteller bei der Entwicklung von Projektideen sowie bei der Antragstellung organisatorisch zu unterstützen;
  3. nach Ablauf der Antragsphase sowie nach Abschluss der Förderentscheidungen dem Ausschuss zu berichten,
    • welche lokalen Akteure einen Antrag gestellt haben,
    • welche Projekte bewilligt wurden und
    • in welchem Umfang Fördermittel in die Kommune geflossen sind.“

Begründung: 

Das Landesprogramm „Sportplatz Kommune 2.0“ (vgl. Sportplatz Kommune 2.0 | Sportjugend Nordrhein-Westfalen; abgerufen am 28. April 2026, 20:49 Uhr) dient der Stärkung der kommunalen Sportentwicklung durch die Förderung neuer Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote in Kooperation zwischen Kommunen, Sportvereinen und weiteren lokalen Akteuren. 

Gefördert werden insbesondere niedrigschwellige und inklusive Angebote für Kinder und Jugendliche, ältere Menschen sowie vulnerable Gruppen. Ebenso werden Projekte unterstützt, die Einsamkeit entgegenwirken, Schwimmangebote ausbauen oder neue lokale Netzwerke zwischen Sport, Verwaltung und sozialen Einrichtungen schaffen. 

Die Förderhöhe beträgt zwischen 5.000 und 15.000 Euro pro Projekt und Jahr bei einem Förderzeitraum von bis zu eineinhalb Jahren.  Insgesamt stehen landesweit rund 1,8 Millionen Euro zur Verfügung. 

Antragsberechtigt sind neben Sportvereinen auch weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Voraussetzung ist in der Regel eine Zusammenarbeit mit der Kommune. 

Die aktuelle Antragsfrist endet leider bereits am 31. Mai 2026, sodass eine kurzfristige Information und Unterstützung potenzieller Antragsteller erforderlich ist. 

Gerade für die kommunale Sportentwicklung bietet das Programm erhebliche Chancen:

•          Ausbau wohnortnaher Bewegungsangebote,

•          Stärkung des Ehrenamts und der Vereinsstrukturen,

•          Verbesserung sozialer Teilhabe und Gesundheitsförderung,

•          zusätzliche finanzielle Mittel für lokale Projekte.

Um das Potential des Förderprogramms für Initiativen aus unserer Stadt möglichst vollständig abzuschöpfen, halten wir das proaktive und unterstützende Engagement der Stadt Grevenbroich trotz der kurzen Beantragungsfrist für zielführend. 

Ein anschließender Bericht stellt Transparenz her und ermöglicht eine Bewertung, inwieweit unsere Heimatstadt Grevenbroich von dem Landesprogramm profitieren konnte.

Wir bitten um Zustimmung zu diesem Antrag.

Freundliche Grüße        

 

Daniel Rinkert                                 Markus Schumacher                        Dr. Peter Gehrmann 

Vorsitzender SPD- Fraktion         Vorsitzender FDP-Fraktion            Co-Vorsitzender Fraktion

                                                                                                                           Bündnis 90/ Die Grünen

Renate Steiner                                Martina Suermann-Igné

Co-Vorsitzende Fraktion               Vorsitzende Fraktion

Bündnis 90/ Die Grünen               Mein Grevenbroich