Sondernutzungsgebühr der Außengastronomie auch im Jahr 2022 aussetzen und weitere Unterstützung von Einzelhandel, der örtlichen Gastronomie und des Veranstaltungssektors prüfen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Krützen,
„Der Rat der Stadt Grevenbroich beschließt, auch im Kalenderjahr 2022 auf die Erhebung von Gebühren für die Außengastronomie zu verzichten. Darüber hinaus beauftragt der Rat die Verwaltung zu prüfen, inwieweit Handel, Gastronomie und der Veranstaltungssektor durch die Stadt Grevenbroich bei der Bewältigung der nach wie vor andauernden Corona-Pandemie unterstützt werden können. Entsprechende Beschlussvorschläge der Verwaltung sind den Gremien vorzulegen.“
Begründung:
Gastronomie und Handel stehen nach wie vor aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen zusätzlichen Belastungen unter Druck. Solange unbeschwertes, gesellschaftliches Leben nicht möglich ist und die Politik in Bund und Land diverse Restriktionen und Auflagen beschließt, wird die Gastronomie und der Handel unter großem Druck bleiben. Es ist deshalb zwingend erforderlich, auch über Perspektiven in der Pandemie nachzudenken, um drohende Geschäftsaufgaben zu verhindern.
Mit Wirkung für das Jahr 2021 hat der Rat der Stadt Grevenbroich ein breites Maßnahmenpaket zur Unterstützung von Einzelhandel, Gastronomie und Veranstaltungswirtschaft mit breiter Mehrheit beschlossen (vgl. u.a. Vorlage 186/2020/1). Dabei wurde auch der Erlass der Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie beschlossen. Verschiedene Maßnahmen der Unterstützung sind zu Jahresbeginn bereits ausgelaufen.
Gemäß §10 (2) der Satzung der Stadt Grevenbroich über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen werden entsprechende Gebührenbescheide zum Ende des ersten Vierteljahres fällig. Es ist deshalb aus unserer Sicht erforderlich, obenstehende Beschlussfassung spätestens in der Sitzung des Rates am 31. März 2022 zu treffen.
Bereits jetzt sollte auch geprüft werden, ob bspw. Schaustellenden wie im vergangenen Jahr die Möglichkeit eingeräumt werden kann, falls die Schützenfeste und Kirmessen auch in diesem Jahr nicht wie gewohnt und gewollt stattfinden können, an ausgewählten Standorten im Stadtgebiet ihr Angebot der Bevölkerung anbieten zu dürfen.
Alle staatlichen Ebenen sind gefordert zu prüfen, welchen Beitrag sie leisten können, um Insolvenzen zu verhindern. Die Stadt Grevenbroich muss daher prüfen, welche konkreten Maßnahmen, die im Jahr 2021 zur Unterstützung der Grevenbroicher Unternehmerinnen und Unternehmer gegolten haben, auch in diesem Jahr wieder zur Anwendung kommen sollen. Zahlreiche Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben bereits den Verzicht auf Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie im Jahr 2022 beschlossen oder bereiten entsprechende Beschlussfassungen vor. Daran sollte sich die Stadt Grevenbroich orientieren.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Schumacher