Die FDP hatte noch vor der Landtagswahl einen Antrag in den Rat eingebracht, der den Bürgermeister beauftragen wollte, sich für die Länderöffnungsklausel einzusetzen.
Rund um das Schlossbad ist eine maximale Parkdauer bis zu drei Stunden erlaubt. Diese sollte für die Schlossbadbesucher auf vier Stunden ausgeweitet werden.
Vor dem Hintergrund, dass das OVG Münster entschieden hat, dass die Abwassergebühren über Jahre auf einer falschen Grundlage berechnet wurden, stellt die FDP-Fraktion folgende Fragen.
Anwohner der Reisdorfer Straße im Ortsteil Gustorf teilten mit, dass es Besuchern der Straße ohne Ortskenntnisse kaum nicht gelingt, Häuser der Reisdorfer Straße zu finden.